Besserer Schutz vor Sexualstraftätern
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/09 Magdeburg, den 12. Juni 2009 Besserer Schutz vor Sexualstraftätern Magdeburg/Berlin (MJ). Mit einem erweiterten Führungszeugnis sollen künftig Kinder und Jugendliche besser vor Übergriffen von verurteilten Sexualstraftätern geschützt werden. ¿Die kriminologische Erfahrung zeigt, dass sich Menschen mit pädophilen Neigungen in vielen Fällen bewusst Tätigkeiten mit einer Nähe zu Kindern und Jugendlichen suchen¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb am Freitag im Bundesrat in Berlin. ¿Die Führungszeugnisse müssen deshalb aussagekräftiger werden. Bei Stellenbewerbern mit engem Kontakt zu Mädchen und Jungen sollen die relevanten Verurteilungen in einem erweiterten Führungszeugnis sichtbar sein.¿ Bisher werden zum Beispiel Verurteilungen mit geringem Strafmaß wegen des Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. ¿Lässt sich bislang ein Arbeitgeber vor der Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen, erfährt er in den meisten Fällen nichts von Erstverurteilungen von weniger als 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe¿, sagte Kolb. ¿Arbeitgeber können damit in der Regel nicht verhindern, dass Sexualstraftäter mit geringen Strafen bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden.¿ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zahlreiche weitere sexualstrafrechtliche Verurteilungen unabhängig von der Höhe des Strafmaßes in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden. Ein erweitertes Führungszeugnis kann beantragt werden, wenn bei künftigen Tätigkeiten eng mit Mädchen und Jungen zusammengearbeitet werden soll. ¿Das ist richtig, denn etwa ein künftiger Dachdecker wird bei seiner Arbeit in der Regel keinen engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben¿, sagte Kolb. ¿Die Verurteilten müssen auch die Chance zur Resozialisierung bekommen.¿ Der Bundesrat verzichtete am Freitag auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Mai ohne Änderungen verabschiedet. Allerdings hat der Bundesrat in einer Entschließung darauf hingewiesen, dass die geplanten Änderungen nicht weitreichend genug seien. Hintergrund: Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jedem Menschen von 14 Jahren an auf einen Antrag hin und ohne Angabe von Gründen ein Führungszeugnis erstellt wird. Ob eine Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen wird, richtet sich nach der Höhe des Strafmaßes. Der Grund des Gesetzesverstoßes spielt dabei in der Regel keine Rolle. Nach geltendem Recht erscheinen Erstverurteilungen erst bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und bei Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Von diesen Grenzen sind bisher nur einige schwere Sexualstraftaten wie der Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Vergewaltigungen ausgenommen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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