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Magdeburg, den 14.06.2009

Innenminister Hövelmann bei Bundestagsanhörung zum Waffenrecht

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/09 Magdeburg, den 15. Juni 2009 Innenminister Hövelmann bei Bundestagsanhörung zum Waffenrecht ¿Diese Gesetzesänderungen werden nicht ausreichen¿ Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat am heutigen Montag als Sachverständiger bei der Bundestagsanhörung zur geplanten Änderung des Waffenrechts Stellung bezogen. ¿Diese Änderung bleibt deutlich hinter den Verabredungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück und wird nicht ausreichen, um mehr Sicherheit vor dem Missbrauch von Schusswaffen zu erreichen¿, erklärte Hövelmann. ¿Wie in den letzten Wochen immer mehr substantielle Änderungen aus dem Entwurf herausgenommen wurden, das ist ein Lehrstück an Lobbyarbeit.¿ Hövelmann warb deshalb erneut für die nicht umgesetzten Vorschläge aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Waffenrecht: - Sportschützen sollen nur die Waffen besitzen dürfen, die in ihrem eigenen Verband zugelassen und erforderlich sind. - Das kampfmäßige Schießen (sog. IPSC-Schießen), das einer militärischen Kampfausbildung ähnelt und auch Fähigkeiten für potentielle Amokläufer vermittelt, sollte verboten werden. - Ebenso sollten Paintball- oder Gotcha-Spiele verboten werden, bei denen das Töten von Menschen simuliert wird. Der Innenminister begrüßte ausdrücklich die Einführung eines Nationalen Waffenregisters, die Anhebung des Mindestalters für den Besitz großkalibriger Waffen auf 18 Jahre und die Möglichkeit zur verdachtsunabhängigen Kontrolle bei Waffenbesitzern. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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