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Halle (Saale), den 14.06.2009

Mit Arzneimitteln reisen ? Sommer, Sonne, Urlaubszeit! Auch in diesem Jahr werden wieder viele Deutsche ihren Urlaub im Ausland verbringen ? egal ob in den österreichischen Alpen, an den Stränden des Mittelmeeres oder sogar auf einem anderen Kontinent. Natürlich wünscht man sich, diese Zeit möglichst unbeschwert erleben zu können. Die Mitnahme einer ?Reise-Apotheke? ist trotzdem zu empfehlen oder sogar notwendig. Manchmal lässt es sich auch nicht vermeiden, im Ausland Arzneimittel zu erwerben.

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 047/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 047/09 Halle (Saale), den 11. Juni 2009 Mit Arzneimitteln reisen ? Sommer, Sonne, Urlaubszeit! Auch in diesem Jahr werden wieder viele Deutsche ihren Urlaub im Ausland verbringen ? egal ob in den österreichischen Alpen, an den Stränden des Mittelmeeres oder sogar auf einem anderen Kontinent. Natürlich wünscht man sich, diese Zeit möglichst unbeschwert erleben zu können. Die Mitnahme einer ?Reise-Apotheke? ist trotzdem zu empfehlen oder sogar notwendig. Manchmal lässt es sich auch nicht vermeiden, im Ausland Arzneimittel zu erwerben. Während für die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln, Alkohol und Tabakwaren meist genaue Höchstmengen bekannt sind, herrscht über das Mitführen von Arzneimitteln oftmals Unkenntnis. Deshalb möchte das für Sachsen-Anhalt zuständige Referat Arzneimittel- und Apothekenwesen des Landesverwaltungsamtes (LVwA) an dieser Stelle etwas ?Licht ins Dunkel? bringen: Ausfuhr von Arzneimitteln ins Ausland Generell gelten die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Es empfiehlt sich also bereits bei der Reisevorbereitung, bei einer diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland oder offiziellen Seiten im Internet Informationen einzuholen. Einen ?Spezialfall? stellt die Mitnahme von Betäubungsmitteln dar. Für Reisen in Staaten, die dem Schengener Abkommen angehören (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn), ist eine beglaubigte Bescheinigung mitzuführen, die vom behandelnden Arzt ausgestellt und vom Referat Arzneimittel- und Apothekenwesen des Landesverwaltungsamtes bestätigt wird. Näheres können Sie dazu auf der Internet-Seite des LVwA unter http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=23637 finden. Bei Reisen in andere als die oben genannten Länder sollte sich der Patient bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln eine ärztliche Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache, ausstellen lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung sowie Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mitführen. Allerdings bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Deshalb gilt insbesondere für diesen Fall: erst informieren, dann reisen! Weitergehende Empfehlungen lassen sich der Internet-Seite http://www.bfarm.de/cln_028/nn_424418/DE/Bundesopiumstelle/BtM/rechtsgrund/hinweise-auslandsreisen.html des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ?Bundesopiumstelle? entnehmen. Einfuhr von Arzneimitteln in die Bundesrepublik Deutschland Natürlich ist es kein Problem, die für den Auslandsaufenthalt mitgeführte ?Reise-Apotheke? wieder mit nach Hause zu nehmen. Man sollte sich allerdings vor ?Großeinkäufen? an Arzneimitteln im Ausland hüten. Bei Zollkontrollen kann es dann ein böses Erwachen geben. Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) erlaubt nämlich lediglich die Einfuhr von ?einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge?. Das sind Arzneimittel, die vom Reisenden selbst benötigt oder für den Bedarfsfall in einer Menge mitgeführt werden, die dem individuellen Bedarf für die Dauer von maximal 3 Monaten entspricht. Wird dagegen verstoßen, muss man mit einem Ordnungswidrigkeits-Verfahren und der Einziehung dieser Arzneimittel rechnen. Erfreulicherweise sind diese Verstöße in den letzten 5 Jahren deutlich zurückgegangen. Auf jeden Fall gilt auch hier: rechtzeitig sowie umfassend informieren hilft Probleme vermeiden. Nähere Auskünfte erhalten Sie jederzeit vom Referat Arzneimittel- und Apothekenwesen des Landesverwaltungsamtes. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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