Senioren mit geistiger Behinderung - Ministerin Kolb: Angehörige sollen Betreuung übernehmen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 047/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 047/09 Magdeburg, den 17. Juni 2009 Senioren mit geistiger Behinderung - Ministerin Kolb: Angehörige sollen Betreuung übernehmen Haldensleben (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat Familienangehörige von Senioren mit geistiger Behinderung ermutigt, sich als Betreuer zur Verfügung zu stellen. Viele älter werdende Behinderte stünden vor extremen Problemen, wenn ihre betagten Eltern die Pflege und Betreuung nicht mehr voll wahrnehmen können und darum zum Beispiel der Umzug aus dem Elternhaus in eine betreute Wohnform notwendig werde, sagte die Ministerin am Mittwoch beim ersten Vormundschaftsgerichtstag Sachsen-Anhalt in Haldensleben. Das vertraute Lebensumfeld breche weg. Von zentraler Bedeutung sei in dieser Phase auch die Klärung der Verantwortlichkeiten. Dabei gelte generell: Kann ein Betroffener seine Angelegenheiten nicht mehr hinreichend selbst regeln und Entscheidungen treffen, haben die Vormundschaftsgerichte über die Bestellung eines Betreuers zu entscheiden. ¿Besser als die Bestellung eines Berufs- oder Vereinsbetreuer kann es für den Behinderten sein, wenn sich ein vertrauter Angehöriger als Betreuer zur Verfügung stellt¿, sagte Kolb. Um dessen Überforderung zu vermeiden, sei Unterstützung zum Beispiel durch soziale Dienste und die Betreuungsbehörde möglich. Es sei auch denkbar, Berufs- oder Vereinsbetreuer neben den Angehörigen zunächst nur für einzelne Aufgabenkreise zu bestellen. ¿Die Kreativität der Verfahrensbeteiligen und des Gerichts ist gefragt, um zum Wohle der Betroffenen zu entscheiden¿, sagte Kolb. Der Vormundschaftsgerichtstag wird von der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalts ausgerichtet und befasst sich bis Donnerstag damit, welche Schwierigkeiten sich für Menschen mit geistiger Behinderung im Alter ergeben. In Sachsen-Anhalt lebten im Jahr 2007 nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund 172.000 Menschen mit einer Behinderung. Die Statistiker zählten knapp 38.000 Behinderte zur Gruppe der Menschen mit geistigen Behinderungen, Suchtkrankheiten und Querschnittslähmungen. Hintergrund: Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen bestimmen, wer für sie im Ernstfall sorgen soll. Ohne Vorsorgevollmacht können auch nahe Verwandte für einen Erwachsenen erst dann rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, wenn ein Vormundschaftsgericht sie zum Betreuer bestellt hat. In Sachsen-Anhalt bestellten im Jahr 2008 die Gerichte erstmals für 7.017 Menschen Betreuer. Insgesamt wurden für 45.937 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Krankheiten die Angelegenheiten geregelt. Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie in der Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge" unter www.mj.sachsen-anhalt.de. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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