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Magdeburg, den 22.06.2009

Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen und Kloster Bergesche Stiftung erhalten neue Satzung zum Zweck der Kulturförderung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 352/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 352/09 Magdeburg, den 23. Juni 2009 Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen und Kloster Bergesche Stiftung erhalten neue Satzung zum Zweck der Kulturförderung Das Kabinett hat heute den vom Kultusministerium entworfenen Satzungen für die ¿Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen¿ und die ¿Kloster Bergesche Stiftung¿ zugestimmt. ¿Mit den Satzungen¿, so Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿soll es möglich werden, die erwirtschafteten Mittel zur Förderung von Kunst und Kultur einzusetzen.¿ In den vergangen Jahren war mehrfach kritisiert worden, dass von den Stiftungen zwar Pachten eingenommen und Zinsen erwirtschaftet werden, die Erträge aber keinem Zweck mehr gewidmet waren, d.h. nicht verausgabt wurden. Hintergrund dafür waren u. a. Rechtsstreitigkeiten. Nach den neuen Satzungen besteht der Stiftungszweck der Stiftung ¿Kloster Unser Lieben Frauen¿ künftig in der Förderung von Kunst und Kultur in Magdeburg, insbesondere des Kulturhistorischen Museums. Die ¿Kloster Bergesche Stiftung¿ hat die Förderung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt zum Ziel, und zwar zur Hälfte zu Gunsten der Kulturbauten und -projekte im Raum Magdeburg und zur anderen Hälfte über die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt zu Gunsten zeitgenössischer Kunst. Beide Satzungen sind darüber hinaus wortgleich gehalten. Zugleich wird angestrebt, die Stiftungsräte identisch zu besetzen und jeweils einen Vertreter des Landtages darin aufzunehmen. Das Kloster Unser Lieben Frauen wurde 1015 gegründet. Zweck der um 1808 gegründeten Stiftung war die Unterhaltung von Bildungseinrichtungen, seit 1928 die Förderung des höheren Schulwesens in der Provinz Sachsen. Ab 1941 führte die Stiftung die Bezeichnung ¿Staatlicher Schulfonds Sachsen¿. Die Kloster Bergesche Stiftung entstand aus dem Besitz des Klosters auf dem Riddags- oder Johannisberge bei Magdeburg. Zweck der ebenfalls um 1808 gegründeten Stiftung war die finanzielle Förderung der Universität Halle und öffentlicher höherer Bildungsanstalten. Zur NS-Zeit führte sie die Bezeichnung ¿Staatlicher Kulturfonds Sachsen¿. Zur DDR-Zeit war das Vermögen beider Stiftungen verstaatlicht. Ein Teil ihres Vermögens ist ihnen in den 90er Jahren rückübertragen worden. Für andere Teile laufen seit Mitte der 90er Jahre Rechtsstreitigkeiten um Restitutionsansprüche der Stiftungen. 1997 wurden beide von der damaligen Landesregierung als Stiftungen öffentlichen Rechts bestätigt. Zurzeit werden sie von der Stiftung Dome und Schlösser verwaltet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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