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Magdeburg, den 29.06.2009

(OVG LSA) Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg zum Umfang der Straßenreinigungspflicht bestätigt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/09 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/09 Magdeburg, den 26. Juni 2009 (OVG LSA) Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg zum Umfang der Straßenreinigungspflicht bestätigt Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 24. November 2008 entschieden, dass eine Bestimmung in einer kommunalen Straßenreinigungssatzung, mit welcher ein Straßenanlieger verpflichtet wird, den Grünstreifen zwischen seinem Grundstück und der angrenzenden Straße bis zu einer Tiefe von fünf Metern in regelmäßigen Abständen zu mähen, unwirksam ist. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass nach dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt den Straßenanliegern durch eine kommunale Satzung nur in gewissem Umfang die Verpflichtung zur regelmäßigen Straßenreinigung auferlegt werden könne. Bei dem Mähen des Randstreifens handele es sich auch bei weiter Auslegung des Begriffes ¿Straßenreinigung¿ nicht um ein Reinigen der Straße. Die beklagte Stadt hat gegen dieses Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gestellt. Mit Beschluss vom 26. Mai 2009 hat das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag abgelehnt, womit das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist. (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts: 1 A 540/07 MD, Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts: 3 L 806/08). Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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