Opfer von Gewalttaten im Ausland erhalten ab heute Entschädigung
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 068/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 068/09 Halle (Saale), den 1. Juli 2009 Opfer von Gewalttaten im Ausland erhalten ab heute Entschädigung Das Dritte Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) ist heute in Kraft getreten. Danach erhalten Menschen, die Opfer von Gewalttaten im Ausland geworden sind ebenfalls Entschädigungsleistungen. Bisher bestand kein Anspruch nach dem OEG, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde, da der Staat außerhalb seines Territoriums keine Möglichkeit hat, den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. Mit der jetzigen Änderung wird der Anwendungsbereich des OEG auf Auslandstaten erweitert. Danach erfolgt eine Erweiterung des OEG auf Gewalttaten im Ausland, die ab dem 01.07.2009 begangen wurden. Die Leistungen umfassen eine Einmalzahlung und Heilbehandlung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsicht in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Referat Versorgung ¿ Soziales Entschädigungsrecht zuständig. Im Internet sind weitere Informationen dazu bereitgestellt: Landesverwaltungsamt, Stichwort im Wegweiser: Opferentschädigung. Weiterhin erhalten Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und bis zum dritten Grad mit dauerhaft in Deutschland lebenden Personen verwandt sind, ebenfalls Leistungen, wenn sie in Deutschland Opfer einer Gewalttat werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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