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Magdeburg, den 02.07.2009

Förderung des Straßenbaus: Halle erhält knapp 800.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 153/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 153/09 Magdeburg, den 3. Juli 2009 Förderung des Straßenbaus: Halle erhält knapp 800.000 Euro Der Stadt Halle wurde durch das Innenministerium zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen die Summe von 779.920,03 Euro nach dem Finanzausgleichgesetz zur Verfügung gestellt. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den notwendigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Von diesem bereitgestellten Betrag fließen 413.762,67 Euro in das Bauvorhaben Haupterschließungsstraße, die Summe in Höhe von 199.490,69 Euro steht für den Autobahnzubringer zur BAB 14/Halle Ost zur Verfügung. Weitere 166.666,67 Euro wurden für die Brückenbaumaßnahmen am Riebeckplatz bewilligt. Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Halle ist eine lebendige Großstadt und verfügt über hohes wirtschaftliches Potential. Neben den traditionellen Unternehmen in Industrie und Gewerbe, etablieren sich in der Stadt zunehmend die jungen Wirtschaftszweige der IT-, Medien und Kommunikationsbranche. Doch so vielschichtig die wirtschaftlichen Unternehmen in der Stadt auch sind, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur ist und bleibt für Standortentscheidungen immer ein maßgebliches Kriterium. In dem das Land in den weiteren Ausbau der Verkehrswege investiert, investiert es in die Entwicklung und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Halle.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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