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Dessau-Roßlau, den 05.07.2009

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2009

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 017/09 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 017/09 Dessau-Roßlau, den 3. Juli 2009 (LG DE) Sitzungen in Strafsachen im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2009 Folgende weitere Verhandlungen sind über die in der Pressemitteilung Nr. 15/2009 angegebenen Verhandlungen hinaus anberaumt worden: 1. Die 7. Strafkammer (AZ: 7 Ns 90/09) verhandelt am 21.07.2009, 13:00 Uhr, über die Berufung eines Angeklagten aus Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, der wegen der Bedrohung seiner Mutter sowie Bedrohung und Beleidigung seiner ehemaligen Lebenspartnerin von dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden war. Obwohl der 30-jährige Angeklagte geständig war, attestierte das Amtsgericht dem Angeklagten aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen keine positive Prognose und sah von der Aussetzung der Strafe zur Bewährung ab (Tatzeiten: Februar, August und Oktober 2008). 2. Am 28.07.2009, 12:30 Uhr, hat die 7. Strafkammer (AZ: 7 Ns 80/09) über die Berufung eines Angeklagten zu entscheiden, der sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg wendet. Er war am 19.03.2009 ebenfalls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Dem derzeit inhaftierten und vielfach, auch einschlägig, vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 31.07.2009 auf den 01.08.2009 mit zwei weiteren, bereits deshalb rechtskräftig verurteilten Tätern auf einem stillgelegten Betriebsgelände in Pretzsch 12 Plattenheizkörper entwendet zu haben, um diese als Schrott zu verkaufen. Der erzielbare Erlös wird auf 100 ¿ geschätzt. Darüber hinaus soll er am 10.10.2008 mit 2,89 0/00 ein Fahrrad im Straßenverkehr (Coswiger Straße, Wittenberg) gelenkt haben. Auch in diesem Falle führte das Geständnis des Angeklagten aufgrund der zahlreichen Vorstrafen nicht zu einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Regine Förger stellv. Pressesprecherin Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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