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Magdeburg, den 06.07.2009

Kabinett beschließt Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung Kommunales Haushaltsrecht wird praxisnäher gestaltet, Doppelhaushalt auch für Kommunen möglich

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/09 Magdeburg, den 7. Juli 2009 Kabinett beschließt Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung Kommunales Haushaltsrecht wird praxisnäher gestaltet, Doppelhaushalt auch für Kommunen möglich Das Kabinett hat heute beschlossen, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Änderungen der in der Gemeindeordnung verankerten Vorschriften zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen vorsieht. Der Entwurf sieht zwei wesentliche Änderungen vor: Zum einen soll die Option eröffnet werden, dass die Kommunen zukünftig auch einen Doppelhaushalt aufstellen können. Zum anderen sollen die Kommunen erst zum Jahr 2016 zwingend ihren Jahresabschluss mit den Jahresabschlüssen der Unternehmen, Einrichtungen, Zweckverbände usw., an denen sie beteiligt sind, zusammenfassen. Das Hinausschieben des Zeitpunktes für die erstmalige Erstellung dieses sogenannten Gesamtabschlusses erfolgt, um zunächst im Rahmen von Modellprojekten die entsprechenden Regelungen einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Die Vorschriften, wie ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, beruhen im Wesentlichen auf handelsrechtlichen Vorgaben, ihre Verwendungsfähigkeit für den kommunalen Bereich muss sich im einzelnen noch erweisen. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf kleinere Anpassungen vor, die zur besseren Verständlichkeit beitragen oder Überbleibsel aus kameralem Recht beseitigen Innenminister Hövelmann: ¿Wir tragen mit den Änderungen den praktischen Erfordernissen vor Ort Rechnung. Vor allem die Möglichkeit der Aufstellung eines Doppelhaushalts wird die Arbeit der Kommunen erleichtern.¿ Der Gesetzesentwurf beruht auf den Ergebnissen eines zweijährigen Erfahrungszeitraumes bei der Anwendung des seit 2006 in Kraft getretenen neuen Haushaltsrechts. Darin wurde unter anderem die einfache ¿ kameralistische - Buchführung auf das System der sogenannten doppelten Buchführung (Doppik), wie sie im privatwirtschaftlichen Bereich üblich ist, umgestellt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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