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Magdeburg, den 07.07.2009

Zur wiederholten Debatte zur Beschäftigung von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit im Bereich der Landespolizei wird klargestellt:

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 157/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 157/09 Magdeburg, den 7. Juli 2009 Zur wiederholten Debatte zur Beschäftigung von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit im Bereich der Landespolizei wird klargestellt: Im Bereich der Polizei wurden für alle Bediensteten (auch An­gestellte und Arbeiter) Auskünfte bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehema­ligen DDR (BStU) beantragt. Insgesamt wurden mit Stand 2007 12.566 Anträge gestellt. In 2.515 Fällen gab es Hinweise auf eine hauptamtliche Tätigkeit beim MfS, eine inoffizielle Mitarbeit oder sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Im Zeitraum von 1991 bis 1996 wurden diese Fälle durch eingesetzte Personal­ausschüsse geprüft, welche auf Beschluss der Landesregierung durch das Ministerium des Innern eingerichtet wurden. Ein sol­cher Personalausschuss setzte sich aus einem Bediensteten mit der Befähigung zum Richteramt als Vorsitzender, einem Mitglied mit besonderer Kenntnis von Struktur und Arbeitsweise des MfS/Amtes für Nationale Sicherheit und einem Bedienste­ten des Verwaltungszweigs, in dem der vom Votum des Personalausschusses Betroffene eingesetzt ist bzw. werden soll, zusammen. Vor Berufung der Mitglieder der Personalausschüsse wurden die Sonderbeauftragten für die personenbezogenen Unterlagen des MfS/Amtes für Nationale Sicherheit beteiligt. Im Ergebnis der von den Personalausschüssen vorgenom­menen Einzelfallüberprüfungen, in denen die Betroffenen unter anderem auch persönlich angehört worden sind, wurde in 793 Fällen das Arbeitsverhältnis beendet. In 1.722 Fällen fiel die Entscheidung für eine Weiterbeschäftigung des Betroffenen aus. Kriterien für eine Nichtweiterbeschäftigung waren u.a. der Erhalt von Zuwendungen durch das MfS oder die Fertigung personenbezogener Berichte über Dritte an das MfS. Weiterbeschäftigt in Folge der Prüfung der Personalausschüsse wurden auch 236 ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS, welche Gegenstand der medialen Berichterstattung vom Wochenende waren. Hierbei handelte es sich insbesondere um Spezialisten, die zuvor in den Bereichen des Personen- und Objektschutzes und der Terrorabwehr tätig waren. Von diesen Personen sind noch etwa 100 im Bereich der Polizei beschäftigt. Die Anzahl von 1.722 Fällen stellt die Gesamtanzahl der nach Einzelfallüberprüfung erfolgten Weiterbeschäftigungen im Polizeibereich des Landes Sachsen-Anhalt nach der Wiedervereinigung dar und umfasste neben den hauptamtlichen Mitarbeitern auch inoffizielle Mitarbeiter des MfS oder diejenigen, die anderweitig mit dem MfS zusammengearbeitet haben, z. B. Grundwehrdienstleistende im Wachregiment. Wie viele Personen dieses Personkreises seitdem altersbedingt in den Ruhestand ge­gangen oder anderweitig aus dem Dienst ausgeschieden sind, ist zurzeit nicht bezifferbar. Im übrigen sind die hier in Rede stehenden Zahlen in den Tätigkeits­berichten des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt angeführt, die nach Artikel 1 § 6 Abs. 1 des AG StUG LSA (Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staats­sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) jährlich dem Landtag und der Landesregierung vorgelegt und dort seit 1996 veröffentlicht werden. Diese Berichte sind beispielsweise unter Eingabe des Links  http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17997 auf der Internetseite des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt abrufbar. Minister Hövelmann: ¿Alle Einzelfallüberprüfungen erfolgten in einem rechts­staatlichen Verfahren und es besteht keine Veranlassung, die Verfahren anzuzweifeln.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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