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Magdeburg, den 08.07.2009

Sachsen-Anhalt stimmt Opferrechtsreformgesetz zu: Mehr Rechte für Opfer in Strafverfahren

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 057/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 057/09 Magdeburg, den 9. Juli 2009 Sachsen-Anhalt stimmt Opferrechtsreformgesetz zu: Mehr Rechte für Opfer in Strafverfahren Magdeburg (MJ). Das vom Bundestag verabschiedete Opferrechtsreform­gesetz verbessert nach Ansicht von Justizministerin Professor Angela Kolb die Stellung von Opfern in Strafverfahren deutlich. ¿Das Gesetz ist ein wichti­ger Schritt auf unserem Weg, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte in Strafverfahren zu stärken¿, sagte Kolb am Donnerstag in Magdeburg. ¿Auch wenn wir uns noch mehr Rechte für Opfer in Strafverfahren gewünscht haben, werden wir an diesem Freitag im Bun­desrat dem Gesetz zustimmen und darauf verzichten, den Vermittlungsaus­schuss anzurufen. Wir werden in Zukunft aber weitere Verbesserungen im Opfer- und Zeugenschutz einfordern. Die Rechte der Opfer im Strafprozess müssen in Zukunft weiter gestärkt werden.¿ Der Bundestag hatte das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren in der vergangenen Woche beschlossen. Das Ge­setz sieht vor allem Änderungen der Strafprozessordnung vor. Dabei wird es zukünftig in mehr Verfahren als derzeit möglich sein, sich als Nebenkläger an Strafverfahren zu beteiligen. Dieses gilt insbesondere für Opfer von Zwangs­heiraten oder sexueller Nötigung. In der Zukunft wird es Opfern von Straftaten in mehr Fällen als bisher ermög­licht werden, ihren Wohnort bei der Zeugenvernehmung im Gericht nicht an­geben zu müssen. ¿Das ist in vielen Fällen wichtig, damit die Zeugen ohne Angst vor Repressalien vor Gericht aussagen können¿, sagte Kolb. Die Straf­verfolgungsbehörden sollen die Zeugen auf dieses Recht hinweisen und ih­nen dabei helfen, es wahrnehmen zu können. Die Schutzaltersgrenze von jugendlichen Opfern und Zeugen wird mit dem Gesetz von 16 auf 18 Jahre erhöht. ¿Diese Altersgrenze entspricht dem Alter, das in zahlreichen internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zugrunde liegt¿, sagte Kolb. ¿Außerdem gilt dann für jugendli­che Opfer die gleiche Altersgrenze, die wir auch bei jugendlichen Beschul­digten anwenden.¿ In die Strafprozessordnung wird das Recht neu aufgenommen, sich jederzeit einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand nehmen zu können. ¿Das ist eine wichtige Änderung, weil dieses Recht damit erstmals gesetzlich geregelt ist¿, sagte Kolb. Bisher war die Möglichkeit des Zeugenbeistands durch einen Rechtsanwalt aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsge­richts in Karlsruhe möglich. Sollte eine Staatsanwaltschaft einen Zeugenbei­stand ablehnen, können Zeugen nach der Neuregelung der Strafprozessord­nung diese Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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