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Magdeburg, den 13.07.2009

Gesetzliche Phase der Umsetzung der Gemeindegebietsreform ist eingeläutet: Erste Gesetzesentwürfe zur Anhörung freigegeben

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 377/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 377/09 Magdeburg, den 14. Juli 2009 Gesetzliche Phase der Umsetzung der Gemeindegebietsreform ist eingeläutet: Erste Gesetzesentwürfe zur Anhörung freigegeben Die Landesregierung hat heute den vom Innenministerium eingebrachten Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform und die ersten vier Gesetzesentwürfe zur Gemeindegebietsneugliederung für die Landkreise  Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis und Stendal zur Anhörung freigegeben. Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen wird der Abschluss der Gemeindegebietsreform konsequent fortgeführt. Damit wird ermöglicht, all diejenigen Gemeinden zu leitbildgerechten Strukturen zusammenzuschließen, die diesen bislang nicht entsprechen und innerhalb der freiwilligen Phase keine genehmigungsfähigen Vereinbarungen vorgelegt haben.¿ Das Zweite Begleitgesetz wird dabei den ebenfalls eingebrachten vier Gemeindegebietsneugliederungsgesetzen als Rechtsrahmen vorgeschaltet. Es enthält die allgemeinen Übergangs- und Schlussvorschriften zur Umsetzung der Gemeindegebietsreform, insbesondere sind darin die Vorschriften zur Rechtsnachfolge, Vermögensauseinandersetzung, Haushaltsführung, Namenswahl, zum Ortsrecht sowie zu wahlrechtlichen Aspekten normiert. Holger Hövelmann: ¿Die eingebrachten Entwürfe zum ersten bis vierten Gesetz beinhalten jeweils die spezifischen Regelungen für den Abschluss der Gemeindegebietsreform in den Landkreisen Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis und Stendal. Die Gemeinden dieser Landkreise hatten sich in der freiwilligen Phase bereits weitestgehend gefunden. Die weiteren Gesetze für die verbleibenden sieben Landkreise beabsichtigt die Landesregierung in den kommenden Wochen zur Anhörung freizugeben.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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