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Halle (Saale), den 15.07.2009

3 Mio. Euro Fördermittel für Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte im 1. Halbjahr genehmigt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/09 Halle (Saale), den 16. Juli 2009 3 Mio. Euro Fördermittel für Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte im 1. Halbjahr genehmigt Das Landesverwaltungsamt fördert landesweit Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dafür steht 2009 eine Fördersumme von insgesamt knapp 10 Mio. Euro zur Verfügung. Im 1. Halbjahr hat das Landesverwaltungsamt davon knapp 4 Mio. Euro für 41 Projekte bewilligt. Zusätzlich wurden für die Maßnahmen des Landesamtes für Umweltschutz über 3 Mio. Euro genehmigt. Den Schwerpunkt der Förderung bildet das europäische Schutzgebietssystem ¿Natura 2000¿, aber auch die Pflege und Entwicklung von anderen Flächen mit hohem Naturwert können gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Bereich des Naturschutzes. Maßnahmen des Landesamtes für Umweltschutz, die der Umsetzung des europäischen Naturschutzes dienen, werden ebenfalls unterstützt. Der Schwerpunkt liegt hier in der Erstellung von Managementplänen für Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Daneben werden Erfassungen von europäisch geschützten Arten oder Lebensraumtypen sowie Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Unter den bisherigen Bewilligungen befinden sich Projekte mit den Themenschwerpunkten Schutzprojekte für Vogelarten, Landschaftspflege und begleitete Untersuchungen, Planungen, spezielle Gewässersanierungsmaßnahmen, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden für den Artenschutz, ein Projekt zum Biotopverbund, Maßnahmen zur Grünlandaufwertung und zur Erstellung eines Informationssystem über naturnahe Begrünungs­maßnahmen, sowie Projektanträge zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Naturschutz. Für bewilligte Projekte unter der Thematik besondere Schutzmaßnahmen für Vogelarten, für die das Land Sachsen-Anhalt europarechtlich eine besondere Verantwortung trägt, steht eine Gesamtfördersumme von rund 600.000 Euro zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Schutzprojekte für Rotmilan, Großtrappe, Wiesenweihe und Wachtelkönig. Mit einer Fördersumme rund 1,7 Mio. Euro wurden Landschaftspflegeprojekte, die zum Teil die Gebietsbetreuung, begleitende wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch die Erarbeitung von Pflege- und Bewirtschaftungsplänen beinhalten, bewilligt. Diese lassen sich in die Kategorien Beweidungsmanagement und die Umsetzung von Pflegemaßnahmen unterteilen. Die bewilligten Projekte zielen allesamt auf die Verbesserung des Erhaltungszustandes von wertvollen FFH-Lebensraumtypen und Biotopstrukturen ab und tragen damit zur Verbesserung der Lebensräume zahlreicher seltener und hoch spezialisierter Arten der Offenlandstrukturen bei. Im Rahmen weiterer bewilligter Projekte werden wasserbauliche Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Verbesserung der Gewässerstrukturen und Habitatausstattung führen. Insgesamt wurden für die Umsetzung dieser Maßnahmen Fördermittel in Höhe von rund 640.000 Euro bewilligt. Außerdem wurden Projektanträge zum Umbau und zur Sanierung von Gebäuden mit einer Gesamtfördersumme von knapp 200.000 Euro bewilligt. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz und Erhalt der Lebensstätten besonders schützenswerten Arten des Anhanges II und IV der FFH-RL sowie des Anhanges I der Vogelschutz-RL. Projektanträge, die die Naturschutzbildung, Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit zum Ziel haben, wurden mit einer Gesamtfördersumme von rund 270.000 Euro unterstützt. Ein weiteres Projekt hat die Kartierung, Kennzeichnung und Beseitigung von invasiven Neo­phyten (fremdländische Pflanzen, die heimische Arten verdrängen) in den FFH-Gebieten ¿Untere Muldeaue¿ und ¿Muldeaue oberhalb Pouch¿ zum Ziel. Die Fördersumme des Projektes liegt bei rund 70.000 Euro. Darüber hinaus wurde ein Projektantrag zur räumlichen, inhaltlichen und technischen Erweiterung des internet-basierten Informationssystems für naturnahe Begrünungsmaßnahmen, zur Förderung des Bekanntheitsgrades des Informationssystems und zum Abbau von Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung der Begrünungs-Maßnahmen bewilligt. Die Fördersumme für diesen Antrag liegt bei rund 75.000 Euro. Eine Fördersumme von rund 22.000 Euro wurde für ein Projekt bewilligt, das den Biotopverbund zweier FFH-Gebiete vorsieht. Schließlich werden mit rund 380.000 Euro Projekte gefördert, die Untersuchungen in und für Feuchtgebiete sowie Grünland durchführen, wodurch angepasste Maßnahmen zur Behandlung entsprechender Flächen abgeleitet und Lösungsansätze für Konflikte zu anderen Nutzungsinteressen erarbeitet werden sollen. Hintergrund: Das Programm: Die Förderung erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (¿ELER¿), der 75 % der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 % trägt das Land Sachsen-Anhalt. Die Förderung aus diesen Mitteln ist bis einschließlich 2013 möglich. Insgesamt werden in diesem Zeitraum rund 30 Mio. Euro für Projekte und weitere 30 Mio. Euro für Maßnahmen des LAU zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum letzten Förderprogramm des Naturschutzes (2000 bis 2006) wurden die Mittel für dieses Programm mehr als verdoppelt. Damit soll insbesondere die Umsetzung des europäischen Naturschutzes einen wesentlichen Schritt vorangebracht werden. Interessierte können sich zur Naturschutz-Projektförderung auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/naturschutz) informieren und dort Formulare und Hinweise herunterladen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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