Guter Start für elektronischen Rechtsverkehr
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 058/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 058/09 Magdeburg, den 16. Juli 2009 Guter Start für elektronischen Rechtsverkehr Magdeburg (MJ). Rund vier Monate nach der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) und dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat Justizministerin Professor Angela Kolb eine positive Bilanz gezogen. ¿Die Möglichkeit, auf elektronischem Weg mit den Gerichten zu kommunizieren, wird gut angenommen¿, sagte Kolb am Donnerstag in Magdeburg. Sie nutzte die Gelegenheit, den an diesem Erfolg maßgeblich beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Gerichte für ihr Engagement zu danken. Der Startschuss für den elektronischen Rechtsverkehr war am 1. März 2009 gefallen. Seitdem konnte das Verwaltungsgericht Magdeburg 85 Verfahren verzeichnen, in denen die elektronische Zugangsmöglichkeit genutzt wurde, beim OVG waren es drei Verfahren. Als nächster Schritt soll auch bei dem Verwaltungsgericht Halle die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation geschaffen werden. Damit wäre der elektronische Rechtsverkehr in der kompletten Verwaltungsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts eingeführt. Elektronischer Rechtsverkehr bedeutet, auf elektronischem Weg rechtswirksam Klagen erheben, Anträge stellen und Schriftsätze einreichen zu können. ¿Dadurch sparen die an den Verfahren Beteiligten Zeit für Wege zum Gericht und Geld für Porto¿, sagte Kolb. Voraussetzung ist die Eröffnung eines elektronischen Postfachs. Die Software dafür steht kostenlos unter www.egvp.de zur Verfügung. An die Stelle der eigenhändigen Unterschrift tritt im elektronischen Rechtsverkehr die qualifizierte elektronische Signatur. Erforderlich dafür sind eine Signaturkarte, ein Kartenlesegerät und gegebenenfalls eine entsprechende Signatursoftware. Das OVG und das Verwaltungsgericht Magdeburg bieten für die Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr einen besonderen Service an. Über www.erv.justiz.sachsen-anhalt.de können Prozessbevollmächtigte die elektronisch vorhandenen Dokumente zu einem Verfahren vom eigenen Computer aus anfordern, einsehen und auch abspeichern. Zudem ermöglicht eine Verfahrenstandsabfrage den Verfahrensbeteiligten, sich jederzeit über den aktuellen Stand der Verfahren zu informieren, an denen sie beteiligt sind. Hintergrund : In Sachsen-Anhalt ist es bereits möglich, Mahnanträge per Mausklick vom heimischen Computer aus zu stellen; auch zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister gibt es einen elektronischen Zugang. Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der elektronische Rechtsverkehr jetzt auf weitere Verfahrensbereiche ausgeweitet worden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter www.mj.sachsen-anhalt.de. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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