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Magdeburg, den 20.07.2009

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt: Computerkriminalität nach wie vor sehr hoch

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/09 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/09 Magdeburg, den 21. Juli 2009 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt: Computerkriminalität nach wie vor sehr hoch Im Jahr 2008 ist in Sachsen-Anhalt bei der Begehung von Straftaten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), der sog. Computerkriminalität, ein Abwärtstrend bei den Fallzahlen festzustellen gewesen. So sind in 2008 insgesamt 1.404 Computerstraftaten registriert worden. Das entspricht einem Rückgang von 28,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 (1.964). Diese Entwicklung darf jedoch nicht zu falschen Schlussfolgerungen führen, denn die Gefahren der Computerkriminalität sind nach wie vor sehr hoch und dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Mögliche Ursachen für den Rückgang der Fallzahlen 2008 sind im mangelnden Anzeigenverhalten der Opfer begründet, da z.B. geschädigte Unternehmen aus Angst vor einem Imageverlust häufig von einer Anzeige absehen bzw. die Straftat als solche gar nicht wahrnehmen. Andererseits werden Straftaten im Versuchsstadium nicht zur Anzeige gebracht, da kein ¿realer¿ Schaden entstanden ist. Die Aufklärungsquote der Computerkriminalität für das Jahr 2008 beträgt 60,5 Prozent und ist damit gegenüber dem Jahr 2007 (70,8 Prozent) um 10,3 Prozentpunkte gesunken. Die Gründe hierfür sind vielfältig: die Täter agieren bei der Deliktsbegehung vermehrt aus dem Ausland (z.B. Phishingdelikte), oder die Beweislage für die Strafverfolgungsbehörden wird zunehmend erschwert. Im Jahr 2008 konnten insgesamt 736 Tatverdächtige im Zusammenhang mit Straftaten im Bereich der Computerkriminalität festgestellt werden, die meisten ermittelten Tatverdächtigen entfallen auf die Deliktsbereiche Computerbetrug und verwandte Straftaten[1] (44,5 Prozent). Bei dem Täterkreis handelt es sich in der überwiegenden Mehrzahl um erwachsene Personen (83,1 Prozent), wobei die Altersgruppe der 25-40-Jährigen einen Anteil von nahezu 42 Prozent ausmacht. Die durch Computerkriminalität verursachten Schäden belaufen sich 2008 in Sachsen-Anhalt auf 919.473 ¿ und entsprechen damit in etwa dem Vorjahresstand (2007: 911.259 ¿). Der durchschnittliche Schaden pro Straftat des Computerbetruges lag somit im Jahr 2008 bei 947 ¿ (2007:677 ¿). Die zunehmende Verbreitung von Schadprogrammen im Internet über fremd gesteuerte Rechnernetzwerke (Botnetze), klickträchtige Internetseiten (Drive-by-Infections) oder bedenkenloses Surfen im weltweiten Datennetz begünstigen die Täter. Tauschbörsen oder Chatrooms gelten inzwischen als Einfallstore für Schadprogramme auf den Opfer-PC. Mit den steigenden Nutzerzahlen des Internets korrespondiert ein massiver Anstieg potenzieller Opfer für kriminelle Handlungen. Die Verlagerung vieler Geschäftsfelder im privaten wie auch im wirtschaftlichen Bereich in das weltweite Datennetz eröffnet für die Cyber-Kriminellen ungeahnte Möglichkeiten ihrer strafrechtlichen Aktivitäten. Zu diesen Handlungen zählt dabei, wie in den Jahren zuvor, das Phänomen ¿Phishing¿. Die Opfer geben ihre Zugangsdaten unbewusst auf gefälschten Internetseiten preis; anschließend werden diese Daten missbräuchlich verwendet. Desgleichen ist die missbräuchliche Nutzung von Kredikartendaten, E-Mail-Accounts oder der Einsatz von gefälschten Debitkarten (ec-Geldkarten) an Geldautomaten im Ausland ebenso lagebestimmend, wie die im Jahr 2008 vermehrt aufgetretenen ¿Abo-Fallen¿. Hierbei handelt es sich um Internetseiten mit Dienstleistungsangeboten im Zusammenhang mit Downloads von Softwareprodukten. Um diese Dienstleistung zu nutzen, muss sich der Interessent mit seinen Personalien beim Anbieter registrieren lassen. Die als ¿gratis¿ dargebotenen Downloadmöglichkeiten entpuppen sich in der Regel jedoch als ¿Mogelpackung¿, da mit der Registrierung ein Jahresabonnement für den Bezug von Leistungen abgeschlossen wird. Gleichlautende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters werden von den nichts ahnenden Nutzern im Kleingedruckten regelmäßig übersehen. Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erhält der Internetnutzer eine Rechnung über die Jahresgebühr von z. B. 100 Euro und bei Nichtzahlung folgen Mahnschreiben von einem Inkassobüro mit der Androhung rechtlicher Zwangsmittel. Aufgrund der immer schnelleren technologischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren die Computerkriminalität noch stärker in den Fokus der Ermittler rücken wird. Diese Entwicklung stellt die Strafverfolgungsbehörden vor sehr große Herausforderungen. In erster Linie sind jedoch die Nutzer des Internets aufgerufen, Schutzmaßnahmen zu treffen und den für sie nötigen Grad der Absicherung ihres Datenverkehrs festzulegen. Eine stetige umfangreiche Sensibilisierung der Internetnutzer ist daher unerlässlich; sie ist jedoch nicht allein eine polizeiliche, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die globale Entwicklung der Computerkriminalität erfordert ein bundesweites Zusammenwirken zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden mit den Unternehmen der privaten Wirtschaft und Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen, um eine erfolgreiche Bekämpfung der Computerkriminalität in Bund und Ländern zu erreichen. INFO: Wie kann man sich vor derartigen Betrügereien schützen? Eine sichere Datenübertragung erfolgt durch moderne Sicherheitstechnologien, erkennbar z. B. durch ein Icon als Vorhängeschloss in der Statuszeile des Microsoft-Browsers (symbolisiert den jeweiligen Sicherheitsstatus ¿geschlossen¿ bzw. ¿geöffnet¿). Installieren Sie ein Antivirenprogramm und eine Firewall auf Ihrem PC und halten Sie diese stets auf dem neuesten Stand. Veranlassen Sie unbedingt die Durchführung von Sicherheits-Updates für das jeweilige PC-Betriebssystem. Verlassen Sie sich nie auf das Äußere der Webseite Ihrer Bank. Öffnen Sie die Bank-Webseite grundsätzlich in einem neuen Browserfenster und z. B. direkt über dem Browser durch Eingabe in die Adresszeile oder über ein selbst angelegtes Lesezeichen (Favoriten), nie über einen Link aus einer E-Mail heraus. Bei unerwarteten Abbrüchen, Fehlermeldungen oder Programmabstürzen nach der Eingabe der Transaktionsnummer (TAN) informieren Sie umgehend Ihre Bank. Verlassen Sie die Webseite stets über den ¿Beenden/Abmelde-Button¿ und schließen Sie das Browserfenster, um eine sichere Trennung von Bank und Kunden zu garantieren. Übermitteln Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten per E-Mail (z. B. Passwörter oder Transaktionsnummern). Löschen Sie unerwartete/unbekannte E-Mails mit anhängenden Dateien. Sie könnten mit Viren oder Trojanern versehen sein, die zum Ausspähen von Daten benutzt werden. Achten Sie bei Nutzung eines lokalen Funknetzwerkes (WLAN) auf eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.polizei-beratung.de im Bereich Vorbeugung ¿Gefahren im Internet¿. Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Postfach 180 165 39028 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-19-2020 Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de [1] z.B. Betrug mittels Zugangsberechtigung zu Kommunikationsdiensten¿

Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

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