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Magdeburg, den 22.07.2009

Anträge an Landgerichten Halle und Magdeburg möglich

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 059/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 059/09 Magdeburg, den 23. Juli 2009 Anträge an Landgerichten Halle und Magdeburg möglich Magdeburg (MJ). Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 13. Mai 2009 festgestellt, dass auch die Unterbringung in einem Kinderheim der DDR unter besonderen Umständen einer Rehabilitierung nach dem Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet zugänglich sein kann (Az.: 2 BvR 718/08). Voraussetzung für eine Entschädigung ist aber zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung, über die in Sachsen-Anhalt in einem gerichtlichen Verfahren die Landgerichte Halle oder Magdeburg zu entscheiden haben. Bei den dortigen Geschäftsstellen der Kammern für Rehabilitierungsverfahren kann erfragt werden, welche Unterlagen mit dem Antrag vorzulegen sind. Darauf weist das Justizministerium hin. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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