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Magdeburg, den 27.07.2009

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stendal und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Untersuchungsergebnisse zum Tontagebau Vehlitz

Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 050/09 Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 050/09 Magdeburg, den 28. Juli 2009 Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stendal und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Untersuchungsergebnisse zum Tontagebau Vehlitz Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord führt im Auftrage der Staatsanwaltschaft Stendal ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Betreibens von Anlagen sowie des unerlaubten Umganges mit gefährlichen Abfällen im Zusammenhang mit dem Verfüllen des Tontagebaues in Vehlitz (LK Jerichower Land). Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde seit Mitte Februar 2009 bis zum 19.05.2009 der betreffende Tontagebau Vehlitz¿ Teilfeld II im Auftrage der Staatsanwaltschaft Stendal mittels Tiefenbohrungen beprobt. Im nördlichen Verfüllkörper des Teilfeldes II wurden im April/Mai diesen Jahres vier Wasserproben entnommen, deren Analyseergebnisse durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt hinsichtlich einer Umweltgefährdung eingeschätzt wurden und jetzt vorliegen. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sieht die Geringfügigkeitsschwellenwerte der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2004 und die Grenzwerte des Anhanges 51 (¿Oberirdische Ablagerung von Abfällen) der Abwasserverordnung (AbwV) bei fast allen Parametern und in allen Wasserproben überschritten. Eine Kontamination des in das Abbaufeld II eingetretenen Wassers ist somit festzustellen und aufgrund der Ergebnisse beim Parameter ¿Leuchtbakterientest¿ als toxisch einzuschätzen. Der Leuchtbakterientest ist ein Maß für die Schädlichkeit von Abwässern gegenüber Leuchtbakterien. Die Gegenüberstellung der Sickerwasserinhaltsstoffe einer Siedlungsabfalldeponie mit den Inhaltsstoffen des Wassers aus dem Verfüllkörper des Tontagebaues Vehlitz Teilfeld II zeigt, dass dieses Wasser in seiner Beschaffenheit einem Sickerwasser einer Siedlungsabfalldeponie entspricht. Ein Austritt des Wassers aus dem Verfüllkörper ist bisher nicht nachgewiesen. Die Ermittlungen hinsichtlich des Eintrittes einer möglichen Umweltgefährdung werden fortgeführt. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

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