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Magdeburg, den 29.07.2009

[LG MD] Folgende Prozesse beginnen im Landgericht Magdeburg im August 2009 (Stand: 28.07.2009)

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/09 Magdeburg, den 30. Juli 2009 [LG MD] Folgende Prozesse beginnen im Landgericht Magdeburg im August 2009 (Stand: 28.07.2009) I. Zivilprozesse Zwei sind einer zuviel ¿ Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion 9 O 1286/09 (347) ¿ 9. Zivilkammer als Gericht I. Instanz 9 O 1318/09 (355) ¿ 9. Zivilkammer als Gericht I. Instanz Vor dem Landgericht gibt es einen Zivilprozess zur Frage, wer die Zuschauer im Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf. Die Klägerin, die Catering Company Magdeburg GmbH (= alter Caterer, vertreten durch die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig) hatte mit der vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag. Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt. Über die Wirksamkeit der Kündigung streiten die Parteien bereits vor der Kammer für Handelssachen. Mittlerweile gibt es einen neuen Caterer und dem alten Caterer gegenüber wurde ein Hausverbot für das Stadiongelände ausgesprochen. Gegen dieses Hausverbot wendete sich der alte Caterer in einem Eilverfahren mit Antrag vom 21.07.2009. Nur zwei Tage später hat die 9. Zivilkammer am Freitag, den 23.07.2009 - ohne mündliche Verhandlung - es den drei Beklagten, dem neuen Caterer  (Fa. Denise Meyer, Inhaberin des Hotel und Gasthauses ¿Zum Lindenweiler¿, Magdeburg), der Stadion Magdeburg GmbH & Co KG sowie dem 1. FC Magdeburg untersagt, den alten Caterer darin zu hindern im Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Erstmalig galt diese Anordnung für das Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die gerichtliche Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Gegen die gerichtliche Anordnung haben zwei der Beklagten (vertreten durch die Rechtsanwälte Göhmann aus Magdeburg) Widerspruch eingelegt. Über diesen Widerspruch verhandelt die 9. Zivilkammer in öffentlicher mündlicher Verhandlung am Mittwoch, den 12. August 2009 um 09.30, Saal B 11 Bis zu einer etwaigen Änderung der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der mündlichen Verhandlung dürfen bei den kommenden Spielen beide Caterer im Stadion ihren Geschäften nachgehen. II. Strafprozesse Zweiter Geldfälscherprozess beginnt 25 KLs 27/09 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 4 Zeugen Prozessbeginn:     Montag, 3 August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin:       Dienstag, 11. August 2009, 13.30 Uhr, Saal C 12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Mai 1951 geborenen Angeklagten Christian R. vor, von Oktober 2007 bis in den April 2009 hinein sieben Straftaten begangen zu haben. Bei sechs der Straftaten soll es sich um Falschgelddelikte handeln, wobei der Angeklagte sowohl Falschgeld angekauft als auch weiterverkauft haben soll. Der Nennwert soll zwischen 1.000 und 40.000 ¿ gelegen haben. Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, ein Gewehr nebst Munition ohne die erforderliche Erlaubnis verkauft zu haben. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig eingelassen und befindet sich seit April 2009 in Untersuchungshaft. Prozess um Geiselnahme im Maßregelvollzug des Landeskrankenhauses in Bernburg wird neu aufgerollt 25 KLs 25/09 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter Prozesstag: Donnerstag, 6. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12 Mit Urteil der 2. Strafkammer vom 3. Juli 2008 wurde der Angeklagte Benny H.  (geb. Mai 1982) wegen Geiselnahme und Raub zu einer Freiheitsstrafe von 6 ½ Jahren verurteilt. Der Angeklagte und ein mittlerweile rechtskräftig verurteilter Mittäter waren am 22. Juli 2007 im Landeskrankenhaus in Bernburg untergebracht, da ein Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet hatte. Am 22. Juli 2007 gegen 15.00 Uhr brachen der Angeklagte und der Mittäter aus dem Maßregelvollzug aus, indem sie Pfleger überwältigten und kurzzeitig als Geisel nahmen. Auf die Revision des Angeklagten wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 7. April 2009 (Az.: 4 Str 601/08) zu finden über www.bundesgerichtshof.de) die Verurteilung teilweise aufgehoben. Zwar gelangte auch der Bundesgerichtshof zu der Überzeugung, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten begangen hatte, jedoch wurde der Strafausspruch aufgehoben. Dies bedeutet, dass die 5. Strafkammer nunmehr über die Höhe der verhängten Strafe neu zu befinden hat. Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Versuchte Erpressung in Magdeburg 25 KLs 3/09 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 7 Zeugen 1 psychiatrischer Sachverständiger Prozessbeginn:     Montag, 10. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin:       Mittwoch, 19. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im August 1983 geborenen Angeklagten Peter V. vor, in Magdeburg am 24. Mai und 15. September 2008 versucht zu haben, 2 Menschen zu erpressen. Bei der Tat im Mai 2008 soll es darum gegangen sein, dass der Geschädigte für den Angeklagten via Internet Handyverträge für diesen abschließen sollte. Bei der Tat im September 2008 soll der Angeklagte die Herausgabe eines Basecaps, eines Handys sowie von Bargeld eines Opfers gefordert haben. In beiden Fällen gelang des dem Angeklagten nicht, Beute zu machen. Steuerdelikte in Halberstadt aus den Jahren 2000-2001 24 KLs 1/09 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer 1 Angeklagter 7 Zeugen Prozessbeginn:     Dienstag, 11. August 2009, 09.30 Uhr, Saal B 12 Fortsetzungstermine:     17. August, 27. August, 16. September, 22. September und 5. Oktober 2009, jeweils 09.30 Uhr Mit Anklageschrift vom Februar 2009 wirft die Staatsanwaltschaft dem im Juli 1966 geborenen Angeklagten Ulrich L. vor, in Halberstadt im Mai 2000 und Februar 2001 drei Steuerdelikte begangen zu haben, wobei es jeweils um Mehrwertsteuer gegangen sein soll. In dem ersten Fall soll der Angeklagt versucht haben, zu Gunsten einer Gesellschaft einen Steuervorteil in Höhe von über 5 Mio. DM zu erlangen. Das Geld ist jedoch durch das zuständige Finanzamt Halberstadt nicht ausgezahlt worden. Bei der zweiten Tat sollen Umsatzsteuern in Höhe von über 1 Mio. DM verkürzt worden sein. Bei der dritten Tat soll ein ungerechtfertigter Steuervorteil in Höhe von rund 26.000,00 DM erlangt worden sein. Raub und Vergewaltigung in Magdeburg 22 KLs 17/07 ¿ 2. Jugend-Strafkammer 2 Angeklagte 1 medizinische Sachverständige 4 Zeugen Prozessbeginn:     Mittwoch, 12. August 2009, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermin:       13. August 13.00 Uhr, Saal E 12 Den 2 Angeklagten Andreas B. (geb. Oktober 1977) und Vanessa D. (geb. Februar 1990) werden drei Straftaten vorgeworfen. Die Angeklagten sollen am 22. März 2007 in Magdeburg einen Bekannten in dessen Wohnung beraubt, vergewaltigt und geschlagen haben. Alle Beteiligten sollen unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Überfall auf Theaterschauspieler in Halberstadt am 9. Juni 2007 Berufungsprozess beginnt (siehe bereits Pressemitteilungen 32/09 und 33/09) Am 17. August 2009 um 10.00 Uhr beginnt der Berufungsprozess wegen des Überfalls auf Theaterschauspieler in Halberstadt am 9. Juni 2007. Vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg muss sich in dem Verfahren 2. Instanz nur noch der im Februar 1985 geborene Christian W. verantworten. Christian W. ist am 28. Mai 2008 in dem im Oktober 2007 begonnen Prozess durch das Amtsgericht Halberstadt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil haben sich sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft und Nebenklage gewandt. Die drei Mitangeklagten sind im Verfahren vor dem Amtsgericht freigesprochen worden. Christian W. hat im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgelegt.  Der Angeklagte ist u.a. wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft. Vorstrafen wegen rechtsgerichteter Straftaten existieren nicht. Der Prozess gegen Christian W. muss weitgehend komplett neu aufgerollt werden. Das Gericht hat vorerst die folgenden 11 Verhandlungstage anberaumt. 17. August, 1., 15. September 6., 27. Oktober 10., 24. November 1., 8., 15. und 22. Dezember jeweils um 10.00 Uhr Für Pressevertreter ist eine vorherige schriftliche Akkreditierung ( Telefax, Brief, KEINE E-Mail) bis  zum                   Montag, den 10. August 2009 bei der Pressestelle des Landgerichts erforderlich. Bei der Akkreditierung ist unbedingt anzugeben: a. Medium und Funktion b. ob ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird. 3. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Sie gilt für alle Prozesstage. 4. Akkreditierten Journalisten wird eine Bestätigung der Akkreditierung übersandt. Diese ist bei der Einlasskontrolle neben dem Presseausweis oder Personalausweis vorzuzeigen. Dritter Geldfälscherprozess beginnt 25 KLs 29/09 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Zeugen Prozessbeginn:     Donnerstag, 20. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin:       Freitag, 21. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Juni 1967 geborenen Angeklagten Uwe S. vor, von Dezember 2008 bis Februar 2009 hinein neun Straftaten begangen zu haben. Bei acht der Straftaten soll es sich um Falschgelddelikte gehandelt haben, wobei der Angeklagte sowohl Falschgeld angekauft als auch weiterverkauft haben soll. Der Nennwert soll bis 30.000,00 ¿ betragen haben. Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, zwei Pistolen und ein Gewehr gelagert zu haben. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen und befindet sich seit April 2009 in Untersuchungshaft. Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung in Magdeburg 22 KLs 4/09 ¿ 2. Jugendschutz - Strafkammer 1 Angeklagter 4 Nebenkläger 6 Zeugen Prozessbeginn:     Mittwoch, 19. August 2009, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine:     31. August, 9. September, 11. September jeweils 09.30 Uhr Saal E 12 Dem im November 1962 geborenen Angeklagten Ralf d. werden 4 Straftaten aus den Jahren 1992 bis 2000 vorgeworfen. Der Angeklagte soll 2 Jungen und 2 Mädchen sexuell missbraucht haben. Die Taten soll der Angeklagte begangen haben als er die Kinder beaufsichtigte. Im Ermittlungsverfahren hat der nicht vorbestrafte Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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