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Magdeburg, den 30.07.2009

[LG MD] Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 039/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 039/09 Magdeburg, den 31. Juli 2009 [LG MD] Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion Zwei sind einer zuviel ¿ Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion 9 O 1286/09 (347) ¿ 9. Zivilkammer als Gericht I. Instanz 9 O 1318/09 (355) ¿ 9. Zivilkammer als Gericht I. Instanz Hier ist in der Monatsvorschau für August 2009 36/09 der Sachverhalt nicht ganz richtig dargestellt worden. Daher nun eine korrigierte Fassung (Änderungen in Fettdruck):   Vor dem Landgericht gibt es einen Zivilprozess zur Frage, wer die Zuschauer im Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf. Die Klägerin, die Catering Company Magdeburg GmbH (= alter Caterer, vertreten durch die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig) hatte mit der vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag. Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt. Über die Wirksamkeit der Kündigung streiten die Parteien bereits vor der Kammer für Handelssachen. Mittlerweile gibt es einen neuen Caterer und dem alten Caterer gegenüber wurde ein Hausverbot für das Stadiongelände ausgesprochen. Gegen dieses Hausverbot wendete sich der alte Caterer in einem Eilverfahren mit Antrag vom 21.07.2009. Nur zwei Tage später hat die 9. Zivilkammer am Freitag, den 23.07.2009 - ohne mündliche Verhandlung - es zwei Beklagten der Stadion Magdeburg GmbH & Co KG sowie dem 1. FC Magdeburg untersagt, den alten Caterer darin zu hindern im Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Erstmalig galt diese Anordnung für das Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die gerichtliche Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Gegen die gerichtliche Anordnung hat die Stadion Magdeburg GmbH & Co KG (vertreten durch die Rechtsanwälte Göhmann aus Magdeburg) Widerspruch eingelegt. Über diesen Widerspruch verhandelt die 9. Zivilkammer in öffentlicher mündlicher Verhandlung am Mittwoch, den 12. August 2009 um 09.30, Saal B 11 Bis zu einer etwaigen Änderung der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der mündlichen Verhandlung dürfen bei den kommenden Spielen beide Caterer im Stadion ihren Geschäften nachgehen. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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