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Magdeburg, den 30.07.2009

[LG MD] Tötung der schwangeren Ehefrau - Angeklagter in Psychiatrie vorläufig untergebracht

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 038/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 038/09 Magdeburg, den 31. Juli 2009 [LG MD] Tötung der schwangeren Ehefrau - Angeklagter in Psychiatrie vorläufig untergebracht 21 Ks 6/09 ¿ 1. Strafkammer - Schwurgericht Das Landgericht hat den Haftbefehl gegen den Angeklagten in einen Unterbringungsbefehl (§ 126 a StPO) umgewandelt. Dies bedeutet, dass der Angeklagte nunmehr in einem psychiatrischen Krankenhaus und nicht mehr in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht ist. Ursache hierfür ist, dass die vorläufige Untersuchung durch einen psychiatrischen Sachverständiger ergeben hat, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Angeklagte bereits zum Zeitpunkt der Tat an einer schweren psychischen Erkrankung litt. Der Angeklagte befindet sich in der geschlossenen, gesicherten Abteilung und wird dort auch durch den Sachverständigen weiter untersucht und beobachtet. Der Angeklagte ist dringend verdächtig in der Nacht zum 8. Februar 2009 in Groß Börnecke seine hochschwangere Ehefrau getötet zu haben. Auch das ungeborene Kind hat die Tat nicht überlebt. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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