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Magdeburg, den 03.08.2009

Mobiltelefone und DVD sind passé - Neues Gesetz für Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 400/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 400/09 Magdeburg, den 4. August 2009 Mobiltelefone und DVD sind passé - Neues Gesetz für Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht Sachsen-Anhalt ändert sein Maßregelvollzugsgesetz. Das Kabinett stimmte am Dienstag einem entsprechenden Entwurf von Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe zu und gab diesen zur Anhörung frei. Damit wird eines der ältesten sachsen-anhaltischen Landesgesetze von 1992 erstmals verändert. Das neue Gesetz greift zum einen geändertes Bundesrecht auf, zugleich wird es der Tatsache gerecht, dass es in den zurückliegenden mehr als 15 Jahren im Technik-, Telefon- und Computerbereich eine rasante Entwicklung gegeben hat. So will Sachsen-Anhalt mit dem neuen Gesetz Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug (MRV) ebenso verbieten wie Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patientinnen und Patienten. Sozialministerin Kuppe setzt damit eine politische Zusage um, die sie nach dem Auftauchen von kinderpornografischem Material in Uchtspringe im November 2008 gegeben hatte. Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon, DVD und Speichermedien allein in den  Hausordnungen im Maßregelvollzug geregelt. Dagegen sind Patientinnen und Patienten im Einzelfall wiederholt erfolgreich vor Gericht vorgegangen. Mit dem neuen Gesetz will sich das Land auch bessere Möglichkeiten verschaffen, illegal eingeschleuste Technik und Medien aufzuspüren. Insoweit wird eine rechtliche Grundlage für den Betrieb von Einrichtungen zum Aufspüren und Stören illegal eingesetzter Funkgeräte geschaffen. Mit dem neuen Maßregelvollzugsgesetz werden auch bundesrechtliche Neuregelungen zur Führungsaufsicht sowie zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgenommen. Sachsen-Anhalt hat darauf bereits mit der gemeinsam von Sozial- und Justizressort gebildeten FORENSA zur ambulanten psychiatrischen und sozialen Betreuung von entlassenen Strafgefangenen sowie ehemaligen Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs reagiert. Mit dem neuen Gesetz erfährt die Arbeit der Expertinnen und Experten der FORENSA unter anderem eine Erleichterung, weil der Datenaustausch nunmehr  eindeutig geregelt wird und somit nicht mehr auf ein Wohlwollen des Patienten oder der Patientin angewiesen ist. Bislang war im Zweifelsfall eine freiwillige Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten oder die Patientin nötig. Das neue Gesetz soll auch eine Entlastung für die Gutachtertätigkeit bringen, ohne die Sicherheit einzuschränken. Da der Bund die Vollstreckungsgerichte jetzt verpflichtet hat, nach jeweils fünf Jahren der Unterbringung im MRV ein Gutachten zur Gefährlichkeitsprognose zu erstellen, bedarf es an dieser Stelle keiner speziellen Landesregelung zur Gutachtertätigkeit mehr. Würde das Land an seiner Regelung aus dem Jahr 1992 festhalten, käme es zu Doppelgutachten ohne inhaltlichen Gewinn. Das System des Maßregelvollzugs musste nach der Einheit in den neuen Ländern neu aufgebaut werden. Bei Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer krankhaften Sucht straffällig geworden sind, tritt die Behandlung der Krankheit in einem Maßregelvollzug in den Vordergrund. Die Entscheidung, wer in einem Maßregelvollzug therapiert wird, treffen die Gerichte. Sachsen-Anhalt verfügt über zwei MRV-Kliniken in Uchtspringe und Bernburg sowie eine Außenstelle in Lochow. Aktuell werden rund 490 Patientinnen und Patienten therapiert. Träger der Einrichtungen ist die landeseigene Gesellschaft SALUS gGmbH. Das Land hat bisher mehr als 90 Millionen Euro in Sicherheit und Therapie investiert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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