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Hansestadt Stendal, den 11.08.2009

(LG SDL) Landgericht Stendal verurteilt Fahrzeughändler wegen Brandstiftung u.a.

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 018/09 Stendal, den 12. August 2009 (LG SDL) Landgericht Stendal verurteilt Fahrzeughändler wegen Brandstiftung u.a. Stendal. Die Große Strafkammer 2 des Landgerichts Stendal verurteilte am Dienstag, den 11.08.2009, einen 47-jährigen Unternehmer aus Roßdorf wegen Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 08.10.2005 zwei Autohäuser in Rathenow und Genthin von Gesellschaften, an denen er als Gesellschafter und Geschäftsführer beteiligt war, durch gesondert verfolgte Mittäter in Brand setzen ließ, um später bei den Versicherungen für das Objekt in Genthin einen Schaden von knapp 2,3 Mio. ¿ und für das Objekt in Rathenow einen Schaden von über 2,6 Mio. ¿ zu melden. Zwei weitere Anklagepunkte wegen vollendeten Betrugs wurden eingestellt, weil die auf die Schadensanzeige von den Versicherungen erbrachten Teilleistungen für beschädigte Fahrzeuge von rd. 80.000 ¿ in Genthin und rd. 210.000 ¿ in Rathenow möglicherweise nicht irrtumsbedingt erfolgten.Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte kann es binnen einer Frist von einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof anfechten. Dem Urteil ging eine Verhandlung von 15 Tagen voraus, in der die Kammer unter dem Vorsitz von Gerhard Henss zahlreiche Zeugen und Sachverständige vernahm. Der Angeklagte, gegen am Landgericht drei weitere Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung anhängig sind, befindet sich in anderer Sache in Untersuchungshaft. Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

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