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Dessau-Roßlau, den 12.08.2009

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009:

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 021/09 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 021/09 Dessau-Roßlau, den 13. August 2009 (LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009: In einem Schwurgerichtsverfahren vor der 6. Strafkammer des Landgerichts ist heute nach 14 Hauptverhandlungstagen das Urteil gegen einen 41-jährigen, derzeit inhaftierten Mann aus Altenhagen bei Neubrandenburg sowie dessen 39-jährige Lebensgefährtin ergangen. Das Gericht hat gegen den Angeklagten wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren verhängt. Seine Lebensgefährtin ist vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen worden. Im Ergebnis der Beweisaufnahme hielt es das Gericht für erwiesen, dass der Angeklagte in der Nacht vom 07.08. zum 08.08.2008 seine geschiedene Ehefrau nach einem Streit in deren Wohnung in Bergwitz bei Lutherstadt Wittenberg in der Badewanne ertränkt hat. Tatmotiv waren offenbar sowohl finanzielle Schwierigkeiten als auch Verbitterung über den Verlauf der gescheiterten Ehe. Die Kammer ist bei ihrer Entscheidung auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Tat infolge einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, von ihm allerdings nach Verbüßung der Strafe die Begehung weiterer erheblicher Straftaten nicht zu erwarten sei. Sie ist deshalb dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, nicht gefolgt. Einen Tatnachweis hinsichtlich der mitangeklagten Lebensgefährtin sah das Gericht nicht als geführt an. Ihr war mit der Anklage vorgeworfen worden, in Kenntnis des Tatplanes das Fahrzeug zum Tatort gesteuert und in Tatortnähe gewartet zu haben. Ferner soll sie nach der Ausführung geholfen haben, Tatspuren zu beseitigen. Während die Staatsanwaltschaft von ihrer ursprünglich auf Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen lautenden Anklage nach einem gerichtlichen Hinweis abgerückt ist und gegen den Angeklagten die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren wegen Totschlags gefordert hat, haben die Mutter und der Sohn des Opfers als Nebenkläger die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte sich für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 10 Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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