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Magdeburg, den 17.08.2009

(VG MD) Entzug eines Jagdscheines wegen der Tötung eines Wolfes

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/09 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/09 Magdeburg, den 18. August 2009 (VG MD) Entzug eines Jagdscheines wegen der Tötung eines Wolfes Das Verwaltungsgericht Madeburg hat mit Beschluss vom 17.08.2009 den Antrag eines Jägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den sofortigen Entzug seines Jagdscheines zurückgewiesen. Dieser wurde von der Jagdbehörde deshalb ausgesprochen, weil ihm vorgeworfen wird, auf einer Ansitzjagd am 06.06.2009 einen Wolf erschossen zu haben, was einen gröblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit darstelle.  Dem folgte das Gericht im Wesentlichen mit der Begründung, ein Jäger darf grundsätzlich nur auf jagdbares Wild anlegen und muss fähig sein, dies richtig ¿anzusprechen¿. Darüber hinaus muss ein Jäger stets auf die korrekte Anwendung der Vorschriften über die Ausübung der Jagd bedacht sein und darf als Jagdgast nicht ohne schriftliche Erlaubnis, die nicht vorgelegen habe, Hunde töten. Durch die Nichtbeachtung dieser jagdrechtlichen Vorschriften habe der Jäger gegen arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, da der Wolf unter Artenschutz stehe. Aus diesen Gründen sowie im Interesse der Gefahrenabwehr sei auch unter Berücksichtigung der weitreichenden Folgen für den Jäger der s o f o r t i g e  Entzug des Jagdscheines gerechtfertigt. Aktenzeichen: 3 B 211/09 MD Uwe Haack (Pressesprecher) Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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