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Halle (Saale), den 19.08.2009

Stellungnahme des LVwA zur genehmigten Schweinemastanlage Gerbisbach

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 102/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 102/09 Halle (Saale), den 19. August 2009 Stellungnahme des LVwA zur genehmigten Schweinemastanlage Gerbisbach In den in der MZ veröffentlichten Artikeln und Leserbriefen wird seitens der Initiativkreismitglieder das Landesverwaltungsamt (LVwA) wegen der erteilten  Genehmigung der Schweinemastanlage Gerbisbach scharf kritisiert. Zudem wurden MitarbeiterInnen telefonisch und per Email von Bürgern beschimpft und bedroht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gingen im Landesverwaltungsamt über 300 Einwendungen gegen die geplante Anlage ein, viele Menschen haben damit ihre Verunsicherung, Wut und Ablehnung der Anlage zum Ausdruck gebracht. Dafür haben wir absolutes Verständnis und werden auch die Kritik ertragen, denn, entgegen der in einem Leserbrief geäußerten Feststellung, unsere Mitarbeiter wohnen alle in Halle und damit weit entfernt von bspw. Mastanlagen, leben tatsächlich weit über die Hälfte der LVwA - Mitarbeiter nicht in einer Stadt, sondern auf dem Land und werden somit ebenfalls mit Gerüchen aus Anlagen oder der Landwirtschaft konfrontiert. Konkret wird jedoch kritisiert, das Landesverwaltungsamt habe wichtige Fakten und Messdaten, die seitens des Initiativkreises eingereicht worden waren, ignoriert. Wir verschließen uns nicht den Argumenten Anderer. Die in dem zitierten Gutachten aufgeführten Argumente und Kritikpunkte sind selbstverständlich von den Immissionsschutz-Fachleuten des LVwA aufgenommen und in das Verfahren einbezogen worden. Es ist natürlich auch nie auszuschließen, dass bei solch komplexen Verfahren Fehler gemacht werden. Hier arbeiten Menschen, und somit ist eine absolute Fehlerfreiheit unmöglich. Allerdings sind wir uns sicher, dass in diesem Genehmigungsverfahren alle Argumente und Gesichtspunkte von uns korrekt bewertet wurden und somit das Genehmigungsverfahren in der eventuell folgenden gerichtlichen Bewertung auch als korrekt eingestuft wird. Natürlich steht den Anlagegegnern nun die Möglichkeit offen, unsere Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte und das Gericht in unserem Genehmigungsverfahren dennoch kritikwürdige Punkte sieht, so werden wir diese aufnehmen und gegebenenfalls korrigierend nachsteuern. Wir verstehen die Betroffenheit der Anwohner und deshalb ist es uns wichtig, und werden wir nicht müde, immer wieder über die Genehmigungsbedingungen, denen wir gesetzlich unterliegen zu informieren. Das Landesverwaltungsamt ist als Genehmigungsbehörde zuständig für alle immissionsschutzrelevanten Verfahren. Das Bundesimmissionsschutzgesetz, welches das zu führende Verfahren genau definiert, ist ein so genanntes gebundenes Gesetz. Das heißt konkret, werden von einem Antragsteller alle Vorgaben, welche in diesem Gesetz ganz genau festgelegt sind, erfüllt, hat die Genehmigungsbehörde die Genehmigung zu erteilen. Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung. Einen Handlungsspielraum für die Genehmigungsbehörde wurde vom Gesetzgeber hierbei grundsätzlich ausgeschlossen. Die Vorgaben werden in dem vorliegenden Fall nach bisheriger Erkenntnis eingehalten, so dass wir eine Genehmigung nicht verweigern konnten. Jährlich führen wir ca. 160 solcher Verfahren durch. Viele dieser Verfahren sind gerichtlich überprüft und bestätigt worden. Lediglich in einigen wenigen Fällen mussten wir auf Grund der gerichtlichen Entscheidungen Nachbesserungen vornehmen. Denise Vopel Pressesprecherin Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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