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Dessau-Roßlau, den 26.08.2009

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau:

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 023/09 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 023/09 Dessau-Roßlau, den 26. August 2009 (LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau: Die 8. große Strafkammer des Landgerichts hat am 25.08.2009 nach mehrtägiger Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen Angeklagten aus dem Benin wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verhängt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht, das damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt ist, hat es im Ergebnis einer umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Zeitraum von Juli bis Oktober 2008 im Stadtpark von Dessau in insgesamt 44 Fällen überwiegend Heroin und Kokain, daneben aber auch kleinere Mengen Haschisch und Marihuana an mehrere Konsumenten veräußert hat, die ihn in ihren Vernehmungen belastet haben. Die Gesamtmenge der veräußerten Betäubungsmittel belief sich auf mehr als 500 Gramm. Der Angeklagte, der anlässlich einer polizeilichen Maßnahme gegen die offene Drogenszene im Stadtpark im Oktober 2008 Zivilbeamten Betäubungsmittel zum Kauf angeboten hat, hatte sich erst zum Ende der Hauptverhandlung unter dem Eindruck des Ergebnisses der Beweisaufnahme geständig eingelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits am 17.08.2009 hat die 8. Strafkammer in einem weiteren Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einen 26-jährigen nigrischen Staatsangehörigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Ihm war gleichfalls vorgeworfen worden, im Zeitraum von März bis Oktober 2008 im Stadtpark von Dessau in größerem Umfang gewerbsmäßig mit Heroin und Kokain gehandelt zu haben. Bei der Strafzumessung hat das Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte an der Aufklärung der Taten mitgewirkt und seinen Lieferanten benannt hat. Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Im Auftrag Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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