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Dessau-Roßlau, den 27.08.2009

(LG DE)Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat September 2009:

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 024/09 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 024/09 Dessau-Roßlau, den 28. August 2009 (LG DE)Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat September 2009: Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im September 2009 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt: 1. Die 6. Strafkammer hat in einem am 01.09.2009 um 09.00 Uhr beginnenden Sicherungsverfahren zu prüfen, ob der 45-jährige Beschuldigte aus Trebitz in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit in den Nachtstunden des 14.01.2009 im Wohnhaus seiner Schwester in Roßlau, in dem er gemeinsam mit seinem Vater ein Zimmer bewohnte, Feuer gelegt zu haben, durch das der Dachstuhl des Hauses nahezu vollständig zerstört wurde. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat er zum Entfachen des Feuers Rasierwasser verwendet. Der Sachschaden ist auf 120.000,- ¿ beziffert. Als Motiv hat der Beschuldigte, der sich wegen einer schizophrenen Erkrankung bereits mehrfach in psychiatrischen Einrichtungen befand, Angst vor einem bevorstehenden Arztbesuch angegeben. Die Hauptverhandlung wird am 03.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt. Vor der 7. Strafkammer beginnt am 01.09.2009 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 34-jährigen Angeklagten aus Zerbst wegen gewerbsmäßiger Hehlerei. Das Amtsgericht Zerbst hat es als erwiesen angesehen, dass der Mann im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 in insgesamt 15 Fällen Fahrbahnoberleitungen aus Kupfer von einer stillgelegten Bahnstrecke zwischen Güterglück und Schora an ein Schrottverwertungsunternehmen in Magdeburg veräußert hat, die sein bereits rechtskräftig verurteilter Bruder dort zuvor entwendet hatte. Es hat gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich dessen Berufung. Die Hauptverhandlung soll am 11.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. Gleichfalls am 01.09.2009 beginnt vor der 8. Strafkammer um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte aus Zschornewitz im Alter von 23 und 24 Jahren wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung in mehreren Fällen bzw. Beihilfe hierzu. Die Männer sollen im April dieses Jahres in Zschornewitz zunächst einen Pkw und wenige Tage später auf einem Firmengelände einen Carport in Brand gesetzt haben, unter dem drei Pkw sowie ein Anhänger abgestellt waren. Die Fahrzeuge wurden vollständig zerstört. Der entstandene Sachschaden soll sich auf annähernd 90.000,- ¿ belaufen. Einer der Angeklagten, der gegenwärtig inhaftiert ist, soll ferner mit einem Gullydeckel die Scheibe einer Bushaltestelle eingeworfen haben. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den 03.09., 09.09., 11.09. und 15.09.2009, jeweils um 09.00 Uhr geplant. 2. Die 2. Strafkammer hat am 02.09.2009 ab 09.00 Uhr über die Berufungen zweier Angeklagter aus Wolfen im Alter von 19 und 21 Jahren gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu befinden, mit dem gegen die Männer wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung Einheitsjugendstrafen von 2 Jahren bzw. 8 Monaten verhängt worden sind, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Taten sollen im Zeitraum von Oktober 2007 bis September 2008 begangen worden sein. Einem ihrer Opfer sollen die Angeklagten derart massive Faustschläge und Fußtritte gegen den Kopf versetzt haben, dass dieser eine Mittelgesichtsfraktur erlitt und operativ behandelt werden musste. In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer am 02.09.2009 um 13.00 Uhr muss sich ein 29-jähriger, wegen verschiedener Delikte mehrfach vorbestrafter Angeklagter aus Köthen wegen Erpressung verantworten (Tatzeit: 27.11.2008; Tatort: Köthen). Der Angeklagte soll unter Androhung von Gewalt vom Geschädigten die Herausgabe eines Geldbetrages von 5,- ¿ verlangt haben als Ersatz für dem Angeklagten wenige Tage zuvor angeblich entwendete vier Bierflaschen. Obwohl der Angeklagte den Betrag in der Hauptverhandlung an den Geschädigten zurückgezahlt hat, hat das Amtsgericht Köthen gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil die Tat in laufender Bewährung begangen worden ist. 3. Die 1. Strafkammer verhandelt am 08.09.2009 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 23-jährigen, wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraften Mann aus Bad Schmiedeberg. Das Amtsgericht Wittenberg hatte ihn im ersten Rechtszug aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Geschädigte hatte geschildert, mit dem Angeklagten bereits in der Nacht vom 04. zum 05.10.2006 in einem ehemaligen Betriebsgebäude der Filmfabrik Wolfen, das von einer Band als Probenraum genutzt wurde, einvernehmlich den Beischlaf vollzogen zu haben. In der Folgenacht soll er gegen ihren Willen erneuten Geschlechtsverkehr erzwungen haben, was der Angeklagte bestritten hatte. Das Landgericht hat den Angaben der Geschädigten im anschließenden Berufungsverfahren Glauben geschenkt und gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren verhängt. Auf dessen Revision hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil im Schuldspruch bestätigt, allerdings im Strafausspruch aufgehoben und das Verfahren insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof vornehmlich darauf abgestellt, bei der Strafzumessung seien der vorangegangene einvernehmliche Geschlechtsverkehr sowie der Umstand zu berücksichtigen, dass die Angeklagte offensiv mit ihren körperlichen Reizen kokettiert habe. Vor der 7. Strafkammer findet ebenfalls am 08.09.2009 ab 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 63-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau wegen gefährlicher Körperverletzung statt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft freigesprochen, am 09.11.2007 gegen seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung Gewalt verübt zu haben, die zu keinen erkennbaren Verletzungen geführt hatte. Gegen das Urteil hat die Ehefrau als Nebenklägerin Berufung eingelegt. Die Hauptverhandlung wird am 14.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt. 4. In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer am 10.09.2009 um 09.00 Uhr muss sich ein 48-jähriger Angeklagter aus Bitterfeld-Wolfen wegen Unterschlagung eines Uhrenarmbandes verantworten (Tatzeit: 11.04.2007). 5. Am 14.09.2009 ab 10.00 Uhr verhandelt die 8. Strafkammer ein Berufungsverfahren gegen zwei Angeklagte aus Köthen wegen gefährlicher Körperverletzung (Tatzeit: 28.11.2009; Tatort: Köthen). Die Hauptverhandlung soll am 23.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 6. Die 7. Strafkammer hat in einer am 15.09.2009 ab 09.00 Uhr stattfindenden Hauptverhandlung über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen zu entscheiden, mit dem gegen zwei Angeklagte aus Wulfen und Aken im Alter von 48 und 40 Jahren wegen Falschaussage Freiheitsstrafen von 4 bzw. 3 Monaten verhängt worden sind, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Männer sollen in einem vorangegangenen Strafverfahren wegen Körperverletzung zu Gunsten des dortigen Angeklagten als Entlastungszeugen vorsätzlich wahrheitswidrige Angaben gemacht haben. 7. Am 29.09.2009 verhandelt die 7. Strafkammer ab 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen zwei Frauen und einen Mann aus Wörlitz im Alter zwischen 40 und 42 Jahren wegen Diebstahls im besonders schweren Fall. Einer der Angeklagten liegt zur Last, sich als damalige Mitarbeiterin des Ordnungsamtes der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft ihre dienstlich erlangte Kenntnis zunutze gemacht zu haben, dass sich in der ehemaligen Wohnung einer Betreuten, die zwischenzeitlich in eine Betreuungseinrichtung gezogen war, werthaltige antike Möbelstücke befanden. Diese sollen die Angeklagten im März 2005 aus der Wohnung entwendet und für sich behalten haben. Ein Teil der Gegenstände konnte bei Hausdurchsuchungen im September 2007 sichergestellt werden. Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe bestritten, sind jedoch durch die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten, die an der Tat beteiligt gewesen sein soll, belastet worden. Das Amtsgericht Zerbst hat den Tatnachweis als geführt angesehen und gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen von 6 und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, bzw. in einem Fall eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen verhängt. Hiergegen richten sich die Berufungen der Angeklagten. Die Hauptverhandlung wird am 29.09. und 21.10.2009 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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