: 443
Magdeburg, den 31.08.2009

Kabinett berät zweites Gesetzespaket für gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: ?Weiße Flecken gibt es nicht mehr?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 443/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 443/09 Magdeburg, den 1. September 2009 Kabinett berät zweites Gesetzespaket für gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: ¿Weiße Flecken gibt es nicht mehr¿ Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das zweite und letzte Paket von Gesetzentwürfen für die gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform behandelt. Damit liegen jetzt für alle Gemeinden, die sich nicht in der freiwilligen Phase bis zum 30. Juni 2009 an der Bildung von genehmigungsfähigen Einheits- oder Verbandsgemeinden beteiligt hatten, Neugliederungsvorschläge der Landesregierung vor. ¿Weiße Flecken gibt es auf der Landkarte nicht mehr. Für alle Regionen Sachsen-Anhalts liegt jetzt entweder eine vor Ort erarbeitete Lösung oder ein solide begründeter Vorschlag der Landesregierung auf dem Tisch¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Für die flächendeckende Gemeindegebietsreform sind wir heute einen wichtigen weiteren Schritt gegangen.¿ Die heute zur Anhörung frei gegebenen Gesetzentwürfe betreffen die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Burgenlandkreis, Harz, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Wittenberg. Das erste Paket für die anderen vier Landkreise war bereits am 14. Juli 2009 im Kabinett behandelt worden. Im nächsten Schritt werden die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden angehört. Die zweite Kabinettsbefassung und die Einbringung in den Landtag sind für Januar 2010 geplant. Die ersten vier Entwürfe werden voraussichtlich bereits am 10. November 2009 zum zweiten Mal im Kabinett beraten. Hövelmann: ¿In manchen Regionen wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren noch über freiwillige Lösungen beraten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auch in dieser Phase gilt: Jede leitbildgerechte Lösung, die freiwillig und rechtzeitig zustande kommt, ist der Entscheidung des Gesetzgebers vorzuziehen. Unsere Entwürfe sind offen für Veränderungen. Allerdings sind jetzt schnelle Beschlüsse gefragt.¿ Zusammen mit den bereits am 14. Juli 2009 im Kabinett behandelten Gesetzentwürfen für die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land, Salzlandkreis und Stendal liegen insgesamt folgende Vorschläge der Landes- regierung vor. Altmarkkreis Salzwedel: Eingemeindung von Fleetmark, Mechau, Rademin und Vissum in die Einheitsgemeinde Stadt Arendsee Eingemeindung von Mehmke in den Flecken Diesdorf ( Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf ) Eingemeindung von Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau, Jerchel, Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau und Solpke in die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen Eingemeindung von Steinitz und Wieblitz-Eversdorf in die Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel Eingemeindung von Badel, Jeggeleben und Zethlingen in die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) Anhalt-Bitterfeld: Eingemeindung der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Görzig und Piethen in die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt Börde: Eingemeindung von Bornstedt und Rottmersleben in die Einheitsgemeinde Hohe Börde Eingemeindung von Drackenstedt, Druxberge und Ovelgünne in die Gemeinde Eilsleben ( Verbandsgemeinde Obere Aller ) Eingemeindung von Everingen in die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Oschersleben (Bode) durch Eingemeindung der Stadt Hadmersleben und der Gemeinde Peseckendorf in die Stadt Oschersleben (Bode) Eingemeindung von Klein Wanzleben in die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde Eingemeindung von Wackersleben in die Gemeinde Am Großen Bruch ( Verbandsgemeinde Westliche Börde ) Burgenlandkreis: Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Lützen durch Eingemeindung von Dehlitz (Saale), Sössen, Wengelsdorf und Zorbau in die Stadt Lützen Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern aus der Stadt Teuchern und den Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz und Trebnitz Eingemeindung von Reinsdorf in die Stadt Nebra (Unstrut) ( Verbandsgemeinde Unstruttal ) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Weißenfels durch Eingemeindung von Burgwerben, Leißling, Reichardtswerben, Storkau und Tagewerben in die Stadt Weißenfels Harz: Eingemeindung der Stadt Gernrode sowie der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Einheitsgemeinde Stadt Ballenstedt Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Blankenburg (Harz) durch Eingemeindung von Timmenrode in die Stadt Blankenburg (Harz) Eingemeindung von Sargstedt in die Einheitsgemeinde Stadt Halberstadt Eingemeindung von Neudorf in die Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode Eingemeindung der Stadt Derenburg und der Gemeinde Danstedt in die Einheitsgemeinde Nordharz Eingemeindung von Allrode in die Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken Eingemeindung von Westerhausen in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg Jerichower Land: Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Möckern durch Eingemeindung von Schopsdorf und Stresow in die Stadt Möckern Mansfeld-Südharz: Eingemeindung von Winkel in die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Eingemeindung von Arnstedt und Wiederstedt in die Einheitsgemeinde Stadt Arnstein Eingemeindung von Freist, Friedeburg (Saale) und Heiligenthal in die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt durch Eingemeindung von Ritterode und Walbeck in die Stadt Hettstedt Eingemeindung von Dederstedt in die Einheitsgemeinde Seengebiet Mansfelder Land Eingemeindung der Stadt Stolberg (Harz) und der Gemeinde Wickerode in die Einheitsgemeinde Südharz Saalekreis: Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg durch Eingemeindung von Braschwitz, Hohenthurm und Peißen in die Stadt Landsberg Eingemeindung von Friedensdorf in die Einheitsgemeinde Stadt Leuna Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Löbejün-Wettin aus den Städten Löbejün und Wettin sowie den Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg Eingemeindung von Angersdorf in die Einheitsgemeinde Teutschenthal Salzlandkreis: Eingemeindung von Gnadau in die Einheitsgemeinde Stadt Barby Eingemeindung von Gatersleben in die Einheitsgemeinde Stadt Seeland Stendal: Eingemeindung von Klein Schwechten in die Gemeinde Rochau und von Schwarzholz in die Gemeinde Hohenberg-Krusemark ( Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck ) Eingemeindung von Schinne in die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Eingemeindung von Schönberg in die Gemeinde Altmärkische Wische und von Wahrenberg in die Gemeinde Aland ( Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) ) Eingemeindung von Dahlen, Insel und Vinzelberg in die Einheitsgemeinde Stadt Stendal Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte aus der Stadt Tangerhütte sowie den Gemeinden Bellingen, Birkholz, Bittkau, Cobbel, Demker, Grieben, Hüselitz, Jerchel, Kehnert, Lüderitz, Ringfurth, Schelldorf, Schernebeck, Schönwalde (Altmark), Uchtdorf, Uetz, Weißewarthe und Windberge Wittenberg: Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Annaburg durch Eingemeindung der Stadt Prettin sowie der Gemeinden Axien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien und Plossig in die Stadt Annaburg Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Coswig (Anhalt) durch Eingemeindung von Thießen in die Stadt Coswig (Anhalt) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Gräfenhainichen durch Eingemeindung von Möhlau, Schköna, Tornau und Zschornewitz in die Stadt Gräfenhainichen Eingemeindung von Gadegast, Klöden, Naundorf bei Seyda und Schützberg in die Einheitsgemeinde Stadt Jessen (Elster) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Oranienbaum-Wörlitz aus den Städten Oranienbaum und Wörlitz sowie den Gemeinden Brandhorst, Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Rehsen, Riesigk und Vockerode Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster aus der Stadt Zahna sowie den Gemeinden Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Leetza, Listerfehrda, Mühlanger, Zemnick und Zörnigall Die Gesetzentwürfe stehen im Internet unter www.gemeindegebietsreform.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung