: 186
Magdeburg, den 31.08.2009

Zahl der EDV-Auswerter bei der Polizei ist deutlich aufgestockt worden / Stellungnahme zur Berichterstattung von MDR Info

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 186/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 186/09 Magdeburg, den 1. September 2009 Zahl der EDV-Auswerter bei der Polizei ist deutlich aufgestockt worden / Stellungnahme zur Berichterstattung von MDR Info Zur Berichterstattung von MDR Info über die angeblich drohende Rückgabe von elektronischen Beweismitteln in Hunderten von Strafverfahren aufgrund fehlender Auswertungskapazitäten bei der Polizei erklärt das Innenministerium: 1. Einen Zusammenhang zwischen der Auswertungsdauer bei beschlagnahmter IT-Technik und der Polizeistrukturreform gibt es nicht. Schon die zu Beginn des MDR-Info-Beitrags aufgestellte Behauptung, die Reform habe das Ziel gehabt, dass mehr Polizisten ¿auf der Straße¿ Dienst tun, ist unsinnig. Es wurden und werden keine hoch spezialisierten EDV-Auswerter in Uniform gesteckt und auf Streifendienst geschickt. Die Zahl der für die EDV-Beweissicherung eingesetzten Ermittler liegt heute deutlich über der in dem gemeinsamen Runderlass von Innen- und Justizministerium 2007 festgelegten Sollstärke. Einen Abbau der Kapazitäten hat es nicht gegeben, im Gegenteil: Im Landeskriminal­amt wurden die personellen Ressourcen im Bereich Kinderporno­graphie deutlich aufgestockt und mit der neuesten und schnellsten Hardware und Software ausgestattet. Die Polizei rüstet ihre technischen Möglichkeiten laufend und auch aktuell in allen Polizeidirektionen und im LKA noch weiter auf. 2. Die Polizei wird im Zusammenwirken mit den ermittlungsleitenden Staatsanwaltschaften alles daran setzen, bei der Auswertung von beschlagnahmter IT-Technik jüngste Gerichtsentscheidungen über die Verhältnismäßigkeit der Dauer dieser Auswertung zu berück­sichtigen und sicherzustellen, dass keine Beweissicherung an etwaigen Fristüberschreitungen scheitert. Die entsprechende Über­prüfung anhängiger Verfahren gemeinsam mit den Staatsanwalt­schaften hat hohe Priorität. Die zuständigen Abteilungsleiter für Polizei im Innenministerium und für Strafrecht im Justizministerium haben dazu eine gemeinsame Erklärung abgegeben, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist. 3. Die Darstellung, dass mangels Personal auch Zeugenvorführungen vor Gericht nicht mehr möglich seien, hat ebenfalls keine Grundlage. Auch hierfür wird bei MDR Info die Polizeistrukturreform verantwortlich gemacht. Der Widerspruch zu der eingangs zitierten Behauptung, dass zu viele Polizisten ¿auf der Straße¿ Dienst tun, ist wohl offenkundig. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Ich verstehe, dass vor der Diskussion im Rechtsausschuss ein Interesse besteht, die Diskussion um die Polizeistrukturreform öffentlich wieder anzuheizen. Aber in diesem Zusammenhang liegt die Kritik völlig neben der Sache. Die Polizei tut alles, um mit der technischen Entwicklung ¿ auch von Kriminellen ¿ Schritt zu halten.¿ Rechtsprechung zur Verhältnismäßigkeit der Herausgabedauer beschlagnahmter IT-Technik Stellungnahme von Justiz und Polizei Die Thematik der Auswertedauer technischer Medien im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung, dies gilt für alle Kriminalitätsbereiche, der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität ebenso wie natürlich insbesondere auch der Kinderpornografie, hat auch in Sachsen-Anhalt zu Erörterungen zwischen Polizei und Justiz geführt. Die zunehmende Technikentwicklung und -anwendung hat die Probleme angesichts der heute im privaten und geschäftlichen Bereich verarbeiteten großen Datenmengen exorbitant erhöht. Diese Entwicklung ist unabhängig von der Polizeistrukturreform zu sehen.  Im November letzten Jahres wurde als ein weiteres Ergebnis der intensiven Erörterung zwischen Polizei und Justiz neue Auswertetechnik für das Landeskriminalamt und die Polizeibehörden beschafft sowie landesweit weitere Spezialisten für den Bereich Kinderpornografie ausgebildet. Insgesamt wurde mit der auch von Seiten der Justiz begrüßten Maßnahme, kurzfristig die Grundlage gelegt, landesweit die Auswertezeit erheblich zu verringern. Anzumerken ist dazu, dass die neuste erst zu diesem Zeitpunkt verfügbare Auswertesoftware beschafft wurde. Zudem hatten sich Gerichte Sachsen-Anhalts erst vor wenigen Monaten der Rechts­sprechung der Gerichte in anderen Bundesländern angeschlossen, dass noch nicht untersuchte IT-Technik spätestens nach neun Monaten herauszugeben ist. Dieses gilt es jetzt zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaften und die Polizei haben bereits begonnen festzustellen, wie groß die tatsächliche Zahl der Fälle ist, die von der neueren Rechtssprechung erfasst wird. Unabhängig von diesem Analyseergebnis arbeiten Polizei und Justiz weiterhin daran, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um unter den Bedingungen der veränderten Recht­sprechung die Strafverfolgung wirkungsvoll sicher zu stellen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung