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Magdeburg, den 07.09.2009

(LG MD) Falschgeldprozess Nummer 1 geht weiter

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 044/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 044/09 Magdeburg, den 8. September 2009 (LG MD) Falschgeldprozess Nummer 1 geht weiter 25 Kls 22/09 ¿ 5. Strafkammer In dem am 2. Juli 2009 begonnen Prozess sind noch folgende Termine geplant: 14. September 2009, 10.00 Uhr 16. September 2009, 13.00 Uhr In der Verhandlung am, 25. August 2009 hat die Kammer mitgeteilt, dass am 14. September mittels Videokonferenz der verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes vernommen wird. Für die Dauer der Videovernehmung wird die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sicherheit des Landes Sachsen-Anhalt und des Ermittlers nach § 172 Nr. 1 und 1 a Gerichtsverfassungsgesetz ausgeschlossen. Die Kammer hat dies am 25.08.09 wie folgt begründet: Zitatbeginn: ¿Das Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt hat mit seiner Sperrerklärung dargelegt, dass das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt gefährdet ist, wenn die Identität des Verdeckten Ermittlers durch seine Vernehmung bekannt würde. Zugleich hat es ausgeführt, dass aufgrund seiner Tätigkeit im Bereich der organisierten Kriminalität eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Zeugen entstehen würde. Die Kammer hat die Sperrerklärung und das weitere Schreiben des Ministeriums des Inneren geprüft und hält das Ergebnis für plausibel. Trotz des Umstandes, dass der Zeuge an einem unbekannten Ort und mittels Übertragung durch audiovisuelle Medien vernommen wird, wäre ohne den Ausschluss der Öffentlichkeit eine Gefährdung sowohl des Staatswohls als auch des Lebens des Verdeckten Ermittlers zu befürchten. Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit soll jede Möglichkeit zur unerlaubten Aufzeichnung der Vernehmung etwa durch versteckte Mobiltelefone mit dem Zweck, die Verfremdung der Stimme später rückgängig zu machen, verhindert werden. Darüber hinaus soll auch die Erkennung des Verdeckten Ermittlers durch Dritte anhand typischer Sprachmuster oder dialektaler Einflüsse ausgeschlossen werden.¿ Zitatende Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft wirft dem im März 1963 geborenen Angeklagten Ahmet Z. vor, Falschgeld- und Drogendelikte begangen zu haben. Der Angeklagte soll im Zeitraum Dezember 2008 bis Februar 2009 Falschgeld im Nennwert zwischen 4.000 und 100.000 ¿ erworben bzw. verkauft haben. Weiterhin soll der Angeklagte Falschgeld als ¿Bezahlung¿ von unversteueren Zigaretten und Kokain angeboten haben. Der Angeklagte befindet sich seit 17. Februar 2009 in dieser Sache in Untersuchungshaft. Falschgeldprozess Nummer 2 geht weiter 25 KLs 27/09 ¿ 5. Strafkammer Prozessbeginn:     Montag, 3 August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin:       16.09.2009 08.30 Uhr und 07.10. 2009 09.30 Saal C 12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Mai 1951 geborenen Angeklagten Christian R. vor, von Oktober 2007 bis in den April 2009 hinein sieben Straftaten begangen zu haben. Bei sechs der Straftaten soll es sich um Falschgelddelikte handeln, wobei der Angeklagte sowohl Falschgeld angekauft als auch weiterverkauft haben soll. Der Nennwert soll zwischen 1.000 und 40.000 ¿ gelegen haben. Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, ein Gewehr nebst Munition ohne die erforderliche Erlaubnis verkauft zu haben. Der Angeklagte hatte sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig eingelassen und befindet sich seit April 2009 in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung hat er sein Geständnis nicht wiederholt. Falschgeldprozess Nummer 3 ist  mit Urteil vom 20.08.2009 beendet worden 25 KLs 29/09 ¿ 5. Strafkammer Der im Juni 1967 geborene Angeklagte Uwe S. ist hier wegen Falschgelddelikten und unerlaubtem Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte war in der Hauptverhandlung weitgehend geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat bereits Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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