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Magdeburg, den 13.09.2009

(LG MD) Prozess um Millionenraub - Zeugenvernehmung

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 046/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 046/09 Magdeburg, den 14. September 2009 (LG MD) Prozess um Millionenraub - Zeugenvernehmung 24 Kls 8/07 (schwerer Raub) ¿ 4. Strafkammer 7 Angeklagte In dem seit 18. September 2008 laufenden Prozess vernimmt die Kammer am ¿Jahrestag¿                    Freitag, den 18. September 2009, 09.30 Uhr, Saal 5 den Zeugen K. zum zweiten Mal. Dieser war Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma und von der Versicherung des geschädigten Geldtransportunternehmens mit privaten Ermittlungen beauftragt. In der 1. Vernehmung am 3. April 2009 berichtete der Zeuge über den 01. März 2005 als die Durchsuchungen und Festnahmen erfolgten. An dem Tag wurde durch den Zeugen 5.000 ¿ in bar als Teil einer ausgelobten Belohnung im Beisein der Polizei an den jetzigen Angeklagten Enrico H. für dessen Informationen zu der Tat ausgezahlt. Nunmehr soll der Zeuge über seine eigenen privaten Ermittlungen zu den möglichen Tätern berichten. Der Zeuge hatte Kontakt zu verschiedenen Informanten, die ihm über die Tat ¿ teilweise gegen finanzielle Aufwandsentschädigungen ¿ berichtet haben. In dem Verfahren sind noch bis Montag, den 4. Januar 2010 Termine anberaumt.   Hintergrund: Mit Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28. August 2006 wurden die 7 Angeklagten (Dennis H., geboren Oktober 1976, Christian D., geboren Januar 1981, Sebastian H., geboren Juli 1978, Christian H., geboren September 1978, Marc F., geboren Mai 1975, Dimo H., geboren August 1981) vom Vorwurf der Beteiligung an einem Raubüberfall freigesprochen. Enrico H. (geboren August 1974), der Bruder von Dennis H. wurde  vom Vorwurf der Nichtanzeige des Überfalls freigesprochen. Den Angeklagten war durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am Sonntag, dem 19. Dezember 2004 in den Abendstunden das Geldtransportunternehmen GWS in Magdeburg überfallen und mindestens 1,2 Mio. ¿ erbeutet zu haben. Die Täter bei dem Überfall waren maskiert und bewaffnet. Nach über einjähriger Prozessdauer mit Urteil vom 28. August 2006 sprach die 5. Strafkammer des Landgerichts die Angeklagten von den Vorwürfen frei, da sie die vorliegenden Beweise und Indizien für nicht ausreichend erachtete, um die Angeklagten zu überführen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Revision ein. Mit Urteil vom 23. August 2007 (4 StR 180/07, Urteil siehe pdf Anlage, Fundstelle www.bundesgerichtshof.de) hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche auf und verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung, dass die Beweis-würdigung des landgerichtlichen Urteils insgesamt überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung stelle. Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Prozess komplett neu durchgeführt werden. Die Angeklagten haben sich im ersten Prozess nicht eingelassen und damit von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Ebenfalls freigesprochen wurde die Ehefrau von Enrico H.. Nicole H. sollte u.a. versuchte Strafvereitelung dadurch begangen haben, dass sie Enrico H. heiratete, um sich dann auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen zu können. Dieser Freispruch ist durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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