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Magdeburg, den 14.09.2009

Ministerin Kuppe: Transparenz in der Sportförderung hergestellt / Alle drei Richtlinien werden nachjustiert

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 480/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 480/09 Magdeburg, den 15. September 2009 Ministerin Kuppe: Transparenz in der Sportförderung hergestellt / Alle drei Richtlinien werden nachjustiert Sportministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat dem Kabinett einen ausführlichen Bericht zur Sportförderung gegeben. Demnach wird seitens des Landes sichergestellt, dass der organisierte Sport in Sachsen-Anhalt die vom Land in Aussicht gestellten öffentlichen Fördermittel ordentlich bekommt. Die Ministerin stellte klar, dass die Förderung der Sportvereine in einer Gesamthöhe von rund zwei Millionen Euro bereits vor Monaten durch das Land vollständig bewilligt worden ist. Auch Bescheide zur Förderung von Projekten mit vorbildhaftem Charakter sind erteilt. Noch in Arbeit ist die so genannte institutionelle Förderung für den Landessportbund, seine 47 Landesfachverbände und 14 Kreis- und Stadtsportbünde sowie für die Landessportschule in Osterburg. Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Mittel ist die Vorlage geprüfter Wirtschaftspläne. Die ersten 21 Wirtschaftspläne konnten jetzt abschließend geprüft werden. Bis spätestens Ende Oktober soll der Vorgang komplett abgeschlossen sein. Während der Prüfungsphase erhalten die Verbände monatliche Abschlagszahlungen. Die Neuordnung in der Sportförderung nannte Kuppe alternativlos. Der Landesrechnungshof hatte dem Landessportbund attestiert, in den Vorjahren Fördergeld des Landes zweckentfremdet eingesetzt zu haben. Daraufhin entzog das Land dem Landessportbund die Erlaubnis, Landesfördergeld nach eigenen Grundsätzen zu verteilen. Seit Januar 2009 gibt es drei neue Sportförderrichtlinien des Landes. Das Geld wird von der Landesinvestitionsbank bewilligt. Kuppe stellte in Aussicht, das Förderverfahren im kommenden Jahr zu vereinfachen. Eine Rückkehr zur pauschalen Überweisung der Landesförderung an den LSB ohne Vorgabe von Kriterien wird es aber nicht geben. An drei Stellen will die Ministerin nachjustieren. Zum einen will sie - wie bereits Anfang Juni angekündigt ¿ bei der Vereinsförderung noch stärker die inhaltliche Arbeit und damit die Tätigkeit von lizenzierten Übungsleitern und Übungsleiterinnen berücksichtigen. Zweitens soll der LSB bei der Projektförderung künftig nicht allein sein sportfachliches Votum abgeben, sondern im Rahmen des Budgets und anhand vorgegebener Kriterien konkret entscheiden, welche Projekte gefördert werden. Damit will die Ministerin den LSB stärker in eine wahrhafte Mitverantwortung nehmen. In diesem Jahr waren dem Land von LSB und Vereinen 80 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Millionen Euro vorgeschlagen worden. Allein der LSB legte eine Liste mit 30 Anträgen und einem Gesamtvolumen von knapp 660.000 Euro vor. Dem LSB war jedoch bekannt, dass für die Projektförderung nicht einmal 230.000 Euro bereit stehen würden. Drittens plant die Ministerin Vereinfachungen bei der institutionellen Förderung. Kuppe: ¿Mit der Aufstellung der Wirtschaftspläne für 2009 haben wir nunmehr erstmals Klarheit über einzelne Kostenstrukturen und insbesondere über die Personalkosten für die hauptamtlich Beschäftigten in den Gliederungen des Sports. Auf Grundlage dieser Klarheit und Vergleichbarkeit ist vorstellbar, dass wir analog zum sonstigen Sozialbereich Zwei-Jahres-Förderverträge nach transparenten Kriterien schließen.¿ Details dazu will die Ministerin mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof erörtern. Die Ministerin betonte: ¿Wir haben im Januar des Jahres ein neues Kapitel in der Sportförderung aufgeschlagen. Transparenz, Klarheit und Wahrhaftigkeit halten Einzug. Dabei ist es normal, dass auch Fragen auftreten und nicht alles reibungslos läuft. Wichtig ist, dass Sport und Landesregierung weiterhin gemeinsam am Ball bleiben. Wir tragen gemeinsam Verantwortung für die Sportvereine, die Sporttreibenden und die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen.¿ Kuppe erinnerte den LSB als Sport-Dachorganisation an seine Beratungs- und Servicefunktion für die Verbände und Vereine. Kuppe sagte: ¿Viele Probleme hätten nicht so groß wachsen müssen.¿ Als ein Beispiel nannte sie das Thema Rücklagen und Rückstellungen bei Verbänden und Stadtsportbünden. Diese zu bilden bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch das Finanzministerium. Der LSB hätte die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände darüber informieren müssen. Dies war aber bis Mitte August nicht erfolgt, so dass das Ministerium aktiv wurde und sich direkt mit den Sportgliederungen in Verbindung setzte. Kuppe sagte auch: ¿Die Probleme dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir vieles auf den Weg gebracht haben. Mit der Vereinbarung zur Konsolidierung des LSB und den neuen Kriterien für die Sportförderung haben wir zum einen eine mögliche Insolvenz des LSB abgewendet. Zum anderen erzielen wir mehr Gerechtigkeit in der Sportförderung.¿ Zur Umsetzung der drei Förderrichtlinien legte Kuppe eine Detailübersicht vor. Zum neuen Instrument der Vereinspauschale, das auf Wunsch des LSB in die Förderrichtlinien aufgenommen worden ist, kann bilanziert werden: Knapp 2.600 Vereine haben letztlich in diesem Jahr das vom Land angebotene Geld angenommen. Die Einzelförderungen je Verein reichen von rund 40 Euro bis zu mehr als 27.000 Euro. Die Kriterien zur Erlangung des Geldes waren für alle Vereine gleich. Neben der Mitgliederstärke wurde vor allem die Zahl der Übungsleiter und Übungsleiterinnen berücksichtigt. Die Zusammenarbeit mit dem LSB bei der Umsetzung der Vereinspauschale funktionierte nach Darstellung von Kuppe reibungslos. Eine institutionelle Förderung nach Richtlinie wurde vom LSB und der Landessportschule sowie von den 47 Landesfachverbänden und von den 14 Kreis- und Stadtsportbünden beantragt. Gut acht Millionen Euro stehen dafür bereit. Für 21 Wirtschaftspläne konnte die Investitionsbank die Prüfung abschließen. Bis spätestens Ende Oktober sollen alle 63 Pläne geprüft sein, so dass im November  die letzten abschließenden Fördermittelbescheide erteilt werden können. Bis dahin werden Abschlagszahlungen getätigt. Hauptprobleme bei der Aufstellung und Prüfung der Wirtschaftspläne waren die Bewertung von Rückstellungen und Rücklagen sowie die Eingruppierung von hauptamtlichem Geschäftsstellenpersonal. Für Rücklagen und Rückstellungen bedurfte es der Ausnahmegenehmigung durch das Finanzministerium. Beim Personal wurde erstmals das Tarifgefüge im öffentlichen Dienst des Landes zum Vergleich herangezogen. Damit wurde auch erstmals wie vom Landesrechnungshof gefordert das so genannte Besserstellungsverbot umgesetzt. Demnach darf eine vergleichbare Tätigkeit im Verband nicht länger besser bezahlt werden als in der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen der dritten Richtlinie zur Projektförderung gab es bislang fünf Bewilligungen. Konkret sind dies die Projekte ¿Familienfreundlicher Sportverein¿ des LSB und ¿Bernburg bewegt¿ des Kreissportbundes Salzlandkreis. Darüber hinaus wurden das GutsMuths-Jubiläum des Kreissportbundes Harz sowie das Sportmuseum Freyburg der Friedrich-Ludwig-Jahn-Gesellschaft unterstützt. Weitere Mittel aus der Projektförderung gingen an insgesamt fünf hauptamtliche Sportlehrkräfte in den Leistungssport tragenden Vereinen SC Magdeburg und SV Halle. Letzte wenige endgültige Bescheide stehen für die nächsten Tage an. Insgesamt wird die Sportarbeit im LSB inklusive des Vereinssportstättenbaus mit 11,6 Millionen Euro gefördert. Die komplette Sportförderung des Landes umfasst rund 20 Millionen Euro. Neben der 11,6 Millionen Euro Förderung für die Sportarbeit im LSB werden der Leistungssport-Trainerpool mit knapp 2,3 Millionen Euro, die Arbeit des Olympiastützpunktes sowie Investitionen für kommunale Sportstätten unterstützt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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