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Magdeburg, den 22.09.2009

(LG MD) Zwei sind einer zuviel - Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 049/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 049/09 Magdeburg, den 23. September 2009 (LG MD) Zwei sind einer zuviel - Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion 9 O 1286/09 (347) ¿ 9. Zivilkammer als Gericht I. Instanz Landgericht bestätigt einstweilige Verfügung   Mit Urteil vom 23.09.2009 hat die 9. Zivilkammer ihre am 23.07.2009 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Damit ist es der Stadion Magdeburg GmbH & Co KG bis zum 30.06.2010 untersagt, den alten Caterer (=Catering Company Magdeburg GmbH) darin zu hindern im Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Erstmalig galt diese Anordnung für das Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die gerichtliche Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Damit dürfen auch weiterhin zwei Caterer im Stadion ihren Geschäften nachgehen. Hintergrund: Vor dem Landgericht gibt es einen Zivilprozess zur Frage, wer die Zuschauer im Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf. Die Klägerin, der alter Caterer, vertreten durch die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig hatte mit der vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag. Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt. Über die Wirksamkeit der Kündigung streiten die Parteien bereits vor der Kammer für Handelssachen. Mittlerweile gibt es einen neuen Caterer und dem alten Caterer gegenüber wurde ein Hausverbot für das Stadiongelände ausgesprochen. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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