: 7
Magdeburg, den 22.09.2009

(OVG LSA) Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Sachen "Blue White Street Elite"

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/09 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/09 Magdeburg, den 23. September 2009 (OVG LSA) Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Sachen "Blue White Street Elite" Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 23. September 2009 in dem Verbotsverfahren, welches die Gruppierung ¿Blue White Street Elite¿, einem Zusammenschluss von zum Teil gewalttätigen Hooligans betroffen hat, die Klage abgewiesen (Aktenzeichen 3 K 436/08). Das Oberverwaltungsgericht hat nach dem Inhalt der Akten und dem Ergebnis der Vernehmung von mehreren Zeugen im Termin der mündlichen Verhandlung nicht feststellen können, dass es sich bei der Gruppierung um eine Vereinigung im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz handelt, weil es an konkreten Anhaltspunkte dafür fehlte, dass sich die Mitglieder der Gruppierung einem gemeinschaftlichen Willen unterworfen haben. Vielmehr handelt es sich um einen losen Zusammenschluss von Personen, von denen einige zum Teil schwerwiegende Straftaten im Bereich der Gewaltdelikte begangen haben. Keine Anhaltspunkte waren jedoch dafür erkennbar, dass Angehörige der Gruppierung, die an den gewalttätigen Aktionen nicht teilgenommen haben, deshalb mit Sanktionen der anderen als Gruppe zu rechnen hatten. Da nur Vereinigungen im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz geltend machen können, dass sie durch eine rechtswidrige Verbotsverfügung in ihren Rechten verletzt werden, war die Klage unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung im Übrigen abzuweisen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Die vollständigen Urteilsgründe werden in wenigen Wochen vorliegen. Sollte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig werden, würde damit auch die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 1. April 2008 bestandskräftig werden. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung