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Halle (Saale), den 24.09.2009

(LSG LSA) Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/09 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/09 Halle, 25. September 2009 (LSG LSA) Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Es sei eine zweckbestimmte Einnahme, mit der die Bundesregierung den Absatz von Neuwagen fördern wollte. Würde die Prämie angerechnet werden, hätten die Leistungsbezieher nicht zum Kauf eines Neuwagens motiviert werden können. Auch stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur freien Verfügung, da sie wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe. Das neue Auto sei nicht als Vermögen zu verwerten gewesen, da es den vermögensgeschützten Wert von 7.500 Euro nicht erreiche. Landesozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig. Hintergrund: § 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert ... ¿ (3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen ¿Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen...einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären... Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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