: 187
Magdeburg, den 28.09.2009

Förderrichtlinie ?Gegen Abwanderung junger Landeskinder? erweitert Haseloff: Auch jungen Menschen ohne Ausbildung Tür zum ersten Arbeitsmarkt öffnen

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/09 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/09 Magdeburg, den 29. September 2009 Förderrichtlinie ¿Gegen Abwanderung junger Landeskinder¿ erweitert Haseloff: Auch jungen Menschen ohne Ausbildung Tür zum ersten Arbeitsmarkt öffnen Um die Jugendarbeitslosigkeit im Land zu verringern, ist die Förderrichtlinie ¿Gegen Abwanderung junger Landeskinder¿ (GAJL) hinsichtlich der Zielgruppe und Inhalte erweitert worden. Bislang konnten ausschließlich arbeitslose junge Menschen bis 25 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung von GAJL-Projekten mit Trainingsmaßnahmen, betrieblichen Praktika sowie fachlicher und sozialpädagogischer Betreuung profitieren. Ab dem 1. Oktober wird es eine derartige Förderung auch für arbeitslose junge Menschen ohne Berufsausbildung geben. Ziel bleibt die Vermittlung in reguläre Beschäftigung. ¿Mit den von Land und EU finanzierten GAJL-Projekten haben wir zahlreichen arbeitslosen Jugendlichen die Tür zum ersten Arbeitsmarkt geöffnet¿, schätzt Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff ein. ¿Es sind jedoch auch immer mehr Jugendliche ohne Ausbildung von Arbeitslosigkeit betroffen.¿ Dies betreffe insbesondere 20- bis 25-jährige ALG-II-Empfänger. Für junge Menschen müsse zwar grundsätzlich die Berufsausbildung an erster Stelle stehen. Gleichzeitig sei aber davon auszugehen, dass insbesondere bei den über 20-Jährigen ein Berufsabschluss nicht für alle realisierbar sei. Haseloff: ¿Aus diesem Grund haben wir die GAJL-Richtlinie erweitert und werden ab sofort auch junge Menschen zwischen 20 und 25 Jahre ohne Ausbildung durch GAJL bei der Integration in reguläre Beschäftigung unterstützen. Für arbeitslose Jugendliche unter 20 Jahren bleibt hingegen die Ausbildung oberstes Ziel. Deshalb fallen sie auch künftig nicht unter die GAJL-Richtlinie.¿ Aufgrund der neuen Zielgruppe müssen die Inhalte der Richtlinie angepasst werden. Während für Jugendliche mit Berufsabschluss die Eingliederung über betriebliche Praktika im Vordergrund steht, benötigen junge Menschen ohne Ausbildung einen höheren Qualifizierungsanteil in den geförderten Projekten. Hintergrund: GAJL gibt es seit 2004. Bis zum August 2009 haben insgesamt rund 19.200 junge Menschen an GAJL-Projekten teilgenommen, die von regionalen Bildungsträgern nahezu flächendeckend angeboten werden. Rund 50 Prozent der Jugendlichen konnten in Arbeit vermittelt werden. GAJL läuft entsprechend der aktuellen EU-Strukturfondsperiode bis 2013. Teilnehmen können Jugendliche mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die entweder Arbeitslosengeld II beziehen oder Nichtleistungsempfänger aus dem SGB-III-Bereich sind. Private Arbeitgeber, die Jugendliche aus GAJL-Projekten einstellen, können dafür einen Lohnkostenzuschuss erhalten. Dieser wird für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gewährt und beträgt 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens jedoch 3000 Euro. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-4316
Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Anhänge zur Pressemitteilung