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Magdeburg, den 28.09.2009

Gesetzesnovelle fördert modernes Kooperationsverhältnis zwischen Hochschule und Staat

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 505/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 505/09 Magdeburg, den 29. September 2009 Gesetzesnovelle fördert modernes Kooperationsverhältnis zwischen Hochschule und Staat Nach Anhörung insbesondere der Hochschulen in Sachsen-Anhalt und weiterer Organisationen wurde heute der Entwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes vom Kabinett verabschiedet und kann nun in den Landtag eingebracht werden. Anlässe für die Novelle waren u. a. der durch die Föderalismusreform bedingte Wegfall verschiedener Regelungen aus dem Hochschulrahmengesetz und die Umsetzung des Gesetzes über befristete Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft. ¿In dieser Gesetzesnovelle¿, so Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿sind die Ansprüche an ein aufgeklärtes und modernes Kooperationsverhältnis von Hochschule und Staat fixiert. Es wird nicht von wechselseitigen Ausgrenzungsritualen getragen, sondern von der Herstellung und Wahrung einer verantwortlichen Interessenkongruenz.¿ Das Gesetz, so Olbertz, beachte einerseits wissenschaftsadäquate Steuerungsmechanismen bezüglich der Kooperation zwischen Hochschulen und Staat, andererseits mache es aber auch die öffentliche Verantwortung für die Hochschulen sichtbar. Schwerpunkte der Novelle sind Änderungen im Personalbereich und Aufgabenverlagerungen zur Stärkung der Hochschulautonomie. Die Berufung von Professorinnen und Professoren soll künftig den Rektoren nach Zustimmung durch das zuständige Ministerium obliegen. Um die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern, wird es den Hochschulen ermöglicht, die erforderlichen Zeitressourcen des Lehrpersonals differenzierter als bisher zu bestimmen. So wurde zum Beispiel auf Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Einrichtung von Lehrprofessuren die Personalkategorie des Universitätsdozenten bzw. der Universitätsdozentin eingeführt. Diese Hochschullehrer nehmen als Lehrexperten u. a. Aufgaben wahr, die mit der Konzeptentwicklung, Planung und Organisation der Lehre sowie der Weiterbildung des Lehrpersonals verbunden sind. Ebenfalls einem Vorschlag des Wissenschaftsrates entsprechend sollen mehr Möglichkeiten für den Einsatz von Zeitprofessoren und -professorinnen geschaffen werden. So können künftig Aufgaben in Forschung oder Lehre für fünf Jahre (mit Option auf Verlängerung) zum Schwerpunkt einer Professur erklärt werden. Weitere Neuregelungen betreffen die gemeinsame Personalverwaltung in den Medizinischen Fakultäten bzw. Universitätsklinika, die Anpassung der Regelstudienzeiten an die neue Studiengangsstruktur, Systemakkreditierungen mehrerer verwandter Studiengänge und die Aufnahme von Frühstudierenden an den Hochschulen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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