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Magdeburg, den 28.09.2009

Kabinett verabschiedet Finanzplanung bis 2013 Landtag diskutiert im Oktober

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 502/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 502/09 Magdeburg, den 29. September 2009 Kabinett verabschiedet Finanzplanung bis 2013 Landtag diskutiert im Oktober Das Kabinett hat heute die Mittelfristige Finanzplanung bis 2013 beschlossen. Die Mittelfristige Finanzplanung (MIPLA) wird dem Landtag im Oktober als Hintergrundinformation zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs zugeleitet. Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Die diesjährige Mittelfristplanung steht deutlich unter den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Die hohen Einnahmeausfälle der Jahre 2010 und 2011 werden sich auch mittelfristig fortsetzen. Daher wird zum einen eine befristete Neuverschuldung unumgänglich sein, zum anderen werden wir in vielen Bereichen sparen müssen. Aufgrund der Ergebnisse der Föderalismuskommission II ist inzwischen ein strukturelles Verschuldungsverbot ins Grundgesetz aufgenommen worden. Sachsen-Anhalt erhält ab 2011 wie vier weitere Länder Konsolidierungshilfen aufgrund des überdurchschnittlich hohen Schuldenstandes. Deshalb werden wir für 2013 wieder einen ausgeglichenen Haushalt anstreben und danach mit der Schuldentilgung beginnen. Dazu hat die Landesregierung einen verbindlichen Beschluss gefasst. Gleichzeitig verlieren wir den finanzpolitischen Dreiklang von Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen nicht aus dem Auge. Deshalb hat sich das Kabinett auch darauf verständigt, dass die zukünftige Haushaltsplanung auf der Grundlage der MIPLA stattfinden soll. Gegenwärtig gestaltet sich die Abschätzung der weiteren Entwicklung besonders schwierig, da nicht genau zu bestimmen ist, wann die Wirtschaftskrise überwunden sein wird. Deshalb steht die am 29. September 2009 von der Landesregierung beschlossene Mittelfristplanung unter entsprechenden Vorbehalten und weist deutliche Handlungsbedarfe für die Jahre ab 2012 aus. Mit der Haushaltsplanung 2012/2013 muss eine weitere Konkretisierung vorgenommen werden. Um es deutlich zu sagen: Es wird bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes darum gehen, Steuerausfälle von über einer Milliarde Euro mit nur geringfügiger bzw. ohne Kreditaufnahme auszugleichen. Das erfordert Beiträge aller Ressorts. Dabei gilt es, abzuwägen und die entsprechenden Diskussionen ¿ auch auf bundespolitischer Ebene ¿ zu führen.¿ Zum Hintergrund Die Finanzplanung trägt im Gegensatz zum Haushaltsplan weitgehend Programmcharakter und hat daher keine unmittelbare Verbindlichkeit. Sie dient als Entscheidungshilfe für die Landesregierung und den Landtag. Bei der Prognose kann immer nur vom gegenwärtigen Sach- und Rechtsstand ausgegangen werden. Die Anpassung an künftige, gegenwärtig nicht vorhersehbare finanz- und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung. Besonderes Gewicht hat die Mittelfristige Finanzplanung ¿ auch im internationalen Raum - für die Bewertung der Bonität des Landes Sachsen-Anhalt. Wirtschaftliche und finanzpolitische Entwicklungstrends spielen für die für das Land Sachsen-Anhalt durchgeführten Ratingverfahren eine bedeutsame Rolle. Besonders hinzuweisen ist auch auf die Verpflichtung aus dem strukturellen Schuldenverbot, das im Sommer 2009 ins Grundgesetz aufgenommen worden ist. Ab 2020 dürfen die Länder in konjunktureller Normallage keine Schulden mehr aufnehmen. Lediglich zum Ausgleich konjunkturbedingter Einnahmeausfälle ¿ wie aktuell zu verzeichnen ¿ oder bei besonderen Notsituationen wie Naturkatastrophen sind künftig Kreditaufnahmen noch zulässig, dabei müssen diese Kredite anschließend wieder getilgt werden. Der Haushalt muss also über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sein. Für die Länder, die Konsolidierungshilfen zum Abbau ihrer hohen Schulden erhalten (Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) gilt bereits ab 2011 ein verbindlicher Abbaupfad für die strukturellen Haushaltsdefizite. Ergebnisse der Finanzplanung 2009 bis 201 3 in Mio. EUR NT [1] 2009 HPE 2010 HPE 2011 Finanzplanung 2012 2013 Gesamteinnahmen 10.153 9.944 9.815 9.400 9.202 Steuereinnahmen 5.099 4.517 4.617 4.832 5.015 Einnahmen aus LFA/ allgem. BEZ 867 719 732 768 808 Sonderbedarfs-BEZ 1.496 1.376 1.263 1.142 1.030 Einnahmen aus dem Konjunkturpaket II 186 157 13 - - Neuverschuldung 0 662 534 250 0 Gesamtausgaben 10.153 9.944 9.815 9.400 9.202 je Einw. in EUR 4.277 4.231 4.218 4.078 4.031 Investitionen 1.902 1.647 1.391 1.420 1.368 darunter: Investitionen im Rahmen d. Konjunkturpaketes II 226 193 16 - - Personalausgaben 2.337 2.414 2.438 2.481 2.479 Zinsausgaben 889 880 920 945 956 übrige konsumtive Ausgaben[2] 5.118 5.091 5.152 5.263 5.285     darunter:     Zuweisungen an Kommunen nach FAG 1.714 1.583 1.578 1.573 1.573     Ausgaben für Sozialhilfe 440 449 468 503 525     Erstattungen nach dem AAÜG[3] 393 390 393 393 394     Arbeitsmarktförderung/Berufs-ausbildung (ESF) 108 113 109 103 93     Öffentlicher Personennah-verkehr (ÖPNV) hier:Regionalisierungsmittel 341 346 351 356 356     Ausgaben Hartz IV 226 214 214 214 214     Sächl. Verwaltungsausgaben 431 378 383 389 395 Handlungsbedarf (globale Minderausgabe im Epl. 13) -126 -121

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