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Magdeburg, den 28.09.2009

[LG MD] Landgericht untersagt Gentechnikgegner das Betreten von Feldflächen

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 051/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 051/09 Magdeburg, den 29. September 2009 [LG MD] Landgericht untersagt Gentechnikgegner das Betreten von Feldflächen Diese Woche untersagte die 2. Zivilkammer des Landgerichts zwei Gentechnikgegnern (Az. 2S 285/98; 2 S 287/09) aus Berlin das Betreten von ca. 5 ha großen Feldern in Ausleben. Auf den Flächen betreibt die Biotech Farm GmbH  & Co KG einen Schaugarten zum Thema Pflanzen-Biotechnologie. Die Gentechnikgegner hatten vom 12. auf den 13.03. 2009 den von der Klägerin betriebenen Schaugarten besetzt und den diesen umgebenden Maschendrahtzaun teilweise zerstört. Ferner errichteten die Aktivisten einen Holzhochsitz und bauten ein Zelt auf. Für die Zukunft wurde auf einer Internetseite eine erneute Besetzung der Flächen angekündigt. Das Landgericht hat nun in 2. und letzter Instanz entschieden, dass bei jedem erneuten Betreten der Flächen die Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿ zahlen müssen oder in Ordnungshaft bis zu der Dauer von 6 Monaten genommen werden können. Das Amtsgericht Oschersleben als Vorinstanz hatte noch am 30.07.2009 es abgelehnt, eine entsprechende Anordnung zu erlassen, da es nicht die Gefahr sah, dass die Gentechnikgegner ihre Besetzungsaktion wiederholen würden. Dagegen ist das Landgericht davon ausgegangen, dass auch in Zukunft die Gefahr besteht, dass erneut Besetzungsaktionen stattfinden werden. So haben die Beklagten es abgelehnt, eine Erklärung abzugeben, dass sie in Zukunft eine derartige Aktion nicht wiederholen werden. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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