Bundestagswahl am 27.9.2009 Der Landeswahlleiter stellt Strafanzeige wegen Verdachts der Wahlfälschung
LWL - Pressemitteilung Nr.: 022/09 LWL - Pressemitteilung Nr.: 022/09 Magdeburg, den 28. September 2009 Bundestagswahl am 27.9.2009 Der Landeswahlleiter stellt Strafanzeige wegen Verdachts der Wahlfälschung Aus der Presse vom heutigen Tag und durch einen Telefonanruf des betreffenden Redakteurs ist bekannt geworden, dass in der Stadt Magdeburg ein Wähler sich drei weitere Wahlbenachrichtigungen aushändigen lassen und einschließlich seiner eigenen Stimme vier Mal gewählt haben soll. Sämtliche Stimmzettel sollen nach vorliegenden Aussagen ungültig gestaltet worden seien. Der Landeswahlleiter hat diesen Vorfall zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Strafanzeige gegen alle Beteiligten zu erstatten. Es liegt der Verdacht einer Wahlfälschung nach § 107a StGB vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Impressum: Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de
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