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Magdeburg, den 05.10.2009

Kabinett stimmt Entwurf des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 517/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 517/09 Magdeburg, den 6. Oktober 2009 Kabinett stimmt Entwurf des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu Das Kabinett hat heute dem Entwurf des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt. Mit ihm werden Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt. Robra: ¿Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft Rechtssicherheit im bislang ungeregelten Bereich der Produktplatzierung. Erfreulich ist, dass diese nun als solche gekennzeichnet werden muss. Die strengen Regelungen des deutschen Rechts hinsichtlich der Werbung im Kinderprogramm gelten fort.¿ Mit den beabsichtigten Änderungen werden in den Rundfunkstaatsvertrag erstmals Regelungen zur Produktplatzierung eingefügt. So wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Produktplatzierung ausnahmsweise zulässig ist wie in Sendungen der leichten Unterhaltung oder wenn kein Entgelt dafür geleistet wird. Grundsätzlich muss künftig Produktplatzierung am Beginn und Ende einer Sendung kenntlich gemacht werden. Diese Pflicht entfällt bei Sendungen, die nicht vom Veranstalter oder einem von ihm beauftragten Unternehmen produziert wurden und mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelbar ist, ob Produktplatzierung enthalten ist. Generell unzulässig ist Produktplatzierung in Kindersendungen und Sendungen wie den Nachrichten, Verbrauchersendungen oder Gottesdiensten. Die Regelungen über die Einfügung von Werbung und Teleshopping in das Programm werden mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelockert. Dies gilt jedoch nicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch Sendungen für Kinder dürfen wie bisher nach deutschem Recht nicht durch Werbung und Teleshopping unterbrochen werden. Neu ist auch die Möglichkeit für den Landesgesetzgeber die jeweilige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu beauftragen, zusätzlich so viele digitale terrestrische Hörfunkprogramme anzubieten, wie sie Länder versorgt. Für den MDR hieße das, dass er drei zusätzliche terrestrische DAB-Hörfunkprogramme veranstalten könnte, wenn er durch den MDR-Staatsvertrag dazu den Auftrag erhalten würde. Nach der Zustimmung durch das Kabinett wird der Entwurf nun dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet. Der Vertrag soll von den Regierungschefs der Bundesländer im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28./29. Oktober 2009 in Mainz unterzeichnet werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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