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Magdeburg, den 07.10.2009

Landtag berät abschließend über Funktionalreform / Redebeitrag von Innenminister Hövelmann

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/09 Magdeburg, den 8. Oktober 2009 Landtag berät abschließend über Funktionalreform / Redebeitrag von Innenminister Hövelmann Sperrfrist: 15.30 Uhr In der heutigen Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Zweiten Funktionalreformgesetzes erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Dass der Gesetzentwurf für das Zweite Funktionalreformgesetz weit hinter den ursprünglichen Reformansätzen zurückblieb, habe ich bereits bei der Einbringung des Gesetzes im Januar dieses Jahres deutlich gemacht. Doch war bereits damals aufgrund der eingehenden Beteiligung der Fachressorts und Interessenvertreter im Rahmen des Kabinettsverfahrens klar, dass eine umfangreichere Aufgabenverlagerung nicht zu erwarten war. Die vorliegende Beschlussempfehlung, an deren Erarbeitung neben dem Innenausschuss vier Fachausschüsse beteiligt waren, hat diese Einschätzung bestätigt. Ich kann mich heute deshalb insgesamt kurz fassen und mich das Ausschussverfahren betreffend im übrigen auf den vorangegangenen Bericht des Berichterstatters beziehen. Dies gilt auch für die einzige Empfehlung, die in der Sache vom Regierungsentwurf wesentlich abweicht: den Verzicht auf die Verlagerung der Ausbildungsberatung für die Land- und Hauswirtschaft sowie die Aufgaben des Verbraucherschutzes im Bereich des Energierechtes. Beide Streichungen beruhen auf den insoweit ablehnenden Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und haben den Aufgabenkatalog des Gesetzentwurfes weiter reduziert. Für die übrigen Aufgabenbereiche ist der Regierungsentwurf, von unwesentlichen Änderungen und rechtsförmlichen Korrekturen abgesehen, in die Beschlussempfehlung übernommen worden. Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz werden nach der Vorlage nun Aufgaben aus den Bereichen Forsten, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft, Veterinär­wesen, Soziales, Baurecht und Verkehr, die derzeit im Landesverwaltungsamt bzw. in den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wahrgenommen werden, auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Im Hinblick auf den Aufgabenumfang ist die Übertragung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie der forsthoheitlichen Aufgaben besonders zu betonen. Beide Aufgabenbereiche stellen mit 29 und 25 Vollbe­schäftigteneinheiten die umfangreichsten Blöcke. Insgesamt umfasst der zur Über­tragung anstehende Aufgabenbestand nach Abschluss der Beratungen noch ein Volumen von etwa 85 Vollbeschäftigteneinheiten. Die Regelungen zum Kostenausgleich sind der Höhe nach entsprechend angepasst worden. Die Berechnung des Kostenausgleichs wurde methodisch nicht geändert, das heißt die Erstattungsbeträge zum Mehrbelastungsausgleich für die nunmehr übergehenden Aufgaben beinhalten die im Jahr 2010 zu erwartenden Personal­kosten. Gebühreneinnahmen und Kosten, die dem Land weiter entstehen, wie zum Beispiel für das Fachverfahren zur Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, sind gegengerechnet worden. Aus dem Regierungsentwurf übernommen sind weitgehend unverändert auch die Regelungen zum Personalübergang. Die praktische Vorbereitung des Personal­übergangs ist eine Aufgabe, die nach der heutigen Verabschiedung des Gesetz­entwurfs bis zum Wirksamwerden des Aufgabenübergangs zum Jahreswechsel von den betroffenen Behörden noch abzuschließen ist. Aufgrund der nicht befriedigenden Erfahrungen mit der Umsetzung des Ersten Funktionalreformgesetzes wird sich der Personalübergang dieses Mal gesetzlich vollziehen. Dies soll nicht nur eine qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung ohne größere Übergangsschwierigkeiten ermöglichen, sondern auch äquivalente Kostenersparnisse beim Land gewährleisten. Bis zu dem gesetzlichen Übergang sind jedoch noch umfangreiche personal­wirtschaftliche Vorarbeiten erforderlich. Hierzu ist bereits im März eine inter­ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet worden. In dieser Arbeitsgruppe wurde ein gemeinsamer Runderlass zum Personalübergang im Rahmen des Zweiten Funktionalreformgesetzes abgestimmt und dessen Umsetzung koordiniert. Auch die übergreifende Endabstimmung der in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts zu erstellenden Zuordnungspläne wird in diesem Gremium erfolgen. Ein Personalübergang stellt erfahrungsgemäß eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Dies wird auch im vorliegenden Fall nicht anders sein. Besonders im Hinblick auf kleinteilige Aufgaben, für die rein rechnerisch pro Landkreis und kreis­freier Stadt nur Stellenanteile übergehen, sind flexible und praktische Lösungs­ansätze erforderlich. Häufig werden Lösungen im Einzelfall notwendig sein, in denen die Kompromissbereitschaft der abgebenden Landesbehörden wie der aufnehmen­den Kommunen gefordert ist. Dazu befinden sich vor allem die Fachministerien sowie das Landesverwaltungsamt derzeit in engem Kontakt mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ich darf deshalb die Gelegenheit für einen Appell an alle Beteiligten nutzen, die konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu interessengerechten und sozialverträglichen Lösungen für das übergehende Personal zu finden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes abschließend Klarheit über den Katalog der übergehenden Aufgaben geschaffen wird. Die Grundlage für die notwendigen organisatorischen und personellen Umsetzungen in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes verbleibenden Zeit steht damit eindeutig fest. Zusammenfassend kann ich feststellen, dass der Entwurf der Landesregierung aufgrund der regierungsseitigen Vorabstimmungen ganz überwiegend Zustimmung in den Ausschüssen gefunden hat. Dass es damit bei einer (bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs beklagten) kleinen Lösung für den Funktionsübergang geblieben ist, werden Viele bedauern. Ich weiß, dass gerade Mitglieder des Innenausschusses ¿ so wie auch ich ¿ eine weit umfangreichere und mutigere Reform zu Gunsten der Landkreise und kreisfreien Städte befürwortet haben. Mein abschließender Dank gilt deshalb besonders den Mitgliedern des Innen­ausschusses, die angesichts schwieriger Rahmenbedingungen, streitbarer Einzelentscheidungen und innerer Widersprüche einen konstruktiven Abschluss der Gesetzgebungsarbeit sichergestellt haben.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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