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Magdeburg, den 08.10.2009

(VG-MD) Auswahl der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Magdeburg, den 9. Oktober 2009 (VG-MD) Auswahl der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschlüssen vom 07. Oktober 2009 in zwei beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren betreffend der Besetzung der Stelle der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik den Eilanträgen von Konkurrentinnen stattgegeben und dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt sowie dem Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vorläufig untersagt, die Stelle mit der ausgewählten Bewerberin zu besetzen. Daher ist ein neues Auswahlverfahren durchzuführen. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Begründung im Wesentlichen darauf abgestellt, dass das durchgeführte Stellenbesetzungsverfahren an auf das Auswahlergebnis durchschlagenden Verfahrensfehlern leidet. Insbesondere ist die Auswahl nicht hinreichend anhand der bereits im ausgeschriebenen Anforderungsprofil vorgenommen Gewichtungen durchgeführt worden. Zudem hat das Gericht Fehler in den der Auswahl zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber festgestellt, so dass eine ausschließlich an Eignung, Befähigung und Leistung zu orientierende Auswahl aus dem Bewerberkreis gar nicht erfolgen konnte.   Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht den Unterlegenen die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt offen. Aktenzeichen: 5 B 157/09 MD  und 188/09 MD Uwe Haack (Pressesprecher) Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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