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Magdeburg, den 11.10.2009

[LG MD] Falschgeldprozess Nr. 2 ist mir Urteil v. 07.10.09 beendet worden, Falschgeldprozess Nr. 5 gegen den Lieferanten beginnt am 28.10.2009

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 053/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 053/09 Magdeburg, den 12. Oktober 2009 [LG MD] Falschgeldprozess Nr. 2 ist mir Urteil v. 07.10.09 beendet worden, Falschgeldprozess Nr. 5 gegen den Lieferanten beginnt am 28.10.2009 Prozess Nr. 2 : Der im Mai 1951 geborenen Angeklagten Christian R. ist wegen drei Falschgelddelikten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Damit endete mit Urteil vom 07.10. der am 03.08. begonnene Prozess. R. konnten drei Taten mit Falschgeld im Nennwert von 1000, 10.000 und 16.500 Euro nachgewiesen werden. Die 16.500 ¿ konnten durch die Polizei beschlagnahmt werden. (siehe auch Prozess 4) Das Urteil ist nicht rechtskräftig.   Prozess Nr. 3 : Bereits am 20.08.09 wurde der im Juni 1967 geborenen Angeklagten Uwe S. wegen Falschgelddelikten und unerlaubtem Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden.  Prozess Nr. 1 : Am 24.09. wurde der im März 1963 geborenen Angeklagten Ahmet Z wegen Geldfälschung und Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Z. hat am 17.02.2009 mit 110.200 Euro Falschgeld 2000 Stangen Zigaretten bezahlt. Das Geschäft war wenige Tage zuvor verabredet worden, wobei sowohl dem Angeklagten als auch dem Aufkäufer klar war, dass die Zigaretten mit Falschgeld bezahlt  werden sollten. Der Wert des Falschgeldes soll auf dem Schwarzmarkt rund 34.000 (echte) Euro betragen haben. Pech für den Angeklagten war, dass der ¿Aufkäufer¿ ein verdeckt arbeitender Polizeibeamter gewesen ist. Außerdem hat der Angeklagte dem verdeckten Ermittler angeboten, größere Mengen Kokain bester Qualität aus Südamerika zu liefern. Zu einer Durchführung dieses ¿Geschäfts¿ kam es nicht. Die Kammer unter dem Vorsitz des Vizepräsident des Landgerichts Konrad Bastobbe hat in der mündlichen Urteilsverkündung strafschärfend gewertet, dass der Angeklagte der organisierten Kriminalität nahestehen dürfte, da er eine derart große Menge Falschgeld von guter Qualität innerhalb weniger Tage beschaffen konnte. Das Gericht betonte auch, dass der Einsatz des verdeckten Ermittlers nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgte. Prozess Nr. 4 : Am 21.09. wurde die 22jährige Stefanie K. wegen Falschgeld und Urkundendelikten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hat unter anderem dem gesondert verfolgten Marco R. geholfen, Falschgeld in Höhe von 115.000 ¿ aus Italien zu beziehen. Mit 50 Euro Falschgeld hat sie auf einer Erotikmesse bezahlt. Zudem hat sie die 16.500 Euro Falschgeld transportiert, die bei Christian R. beschlagnahmt wurden (Prozess 2) Weiterhin hat sie mit einem falschen italienischen Pass, ein Gewerbe und ein Konto eröffnet. Prozess Nr. 5 gegen Marco R. (geb Jan 1972) beginnt am 26.10.2009 um 13.30 Uhr.  Der Italiener Marco R., soll der Freund von Stefanie K (Prozess 4) gewesen sein. Ihm werden 20 Straftaten vorgeworfen. Er soll Stefanie K. die falschen Papiere verschafft haben, damit sie diese in seinem Sinne einsetzt. Er soll auch der Lieferant des Falschgeldes für die Angeklagten der Prozesse 1 bis 4 gewesen sein. gez. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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