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Magdeburg, den 13.10.2009

Burgenlandkreis erhält Landesgelder in Höhe von knapp 250.000 Euro für Straßenbauprojekte

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/09 Magdeburg, den 14. Oktober 2009 Burgenlandkreis erhält Landesgelder in Höhe von knapp 250.000 Euro für Straßenbauprojekte Das Innenministerium hat dem Burgenlandkreis 136.800 Euro für den ersten Bauabschnitt des vom Bund geförderten Ausbaus der Kreisstraße (K) 2236 von Hohndorf bis Abzweig B 87 bewilligt. Weitere 85.420 Euro wurden für den ersten Bauabschnitt des ebenfalls mit Bundesmitteln geförderten Ausbaus der K 2215 vom Abzweig Landstraße 196 ¿ Lyra - Bockwitz genehmigt. Für den Brückenbau in der Ortslage Wetterzeube (K 2223), der auch zum überwiegenden Teil mit Fördermittel des Bundes finanziert wird, stellt das Land weitere 22.500 Euro zur Verfügung. Bei den Beträgen handelt es sich jeweils um den notwendigen Eigenanteil, um weitere Förderungen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Ist eine Kommune oder Gemeinde dazu finanziell nicht in der Lage, so dass der Wegfall der Förderung droht, kann eine Zuwendung des Landes erfolgen. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Eine gut ausbaute Verkehrsinfrastruktur ist für die Wirtschaft und die Lebensqualität einer Region von elementarer Bedeutung. Der Burgenlandkreis verfügt bereits mit den Autobahnen 9 und 38 und ihren Anschlussstellen im Kreisgebiet über gute Verkehrsanbindungen. Dieser Vorteil kann aber nur dann seine vollständige Wirkung entfalten, wenn das Straßennetz im Landkreis ebenfalls leistungsfähig ausgebaut ist. Und dazu tragen die Vorhaben bei.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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