Kolb: Täter-Opfer-Ausgleich schafft Rechtsfrieden
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 085/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 085/09 Magdeburg, den 14. Oktober 2009 Kolb: Täter-Opfer-Ausgleich schafft Rechtsfrieden Magdeburg (MJ). Mit einer gemeinsamen Festveranstaltung in der Staatskanzlei haben das Ministerium der Justiz und der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt die 15-jährige erfolgreiche Projektentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Sachsen-Anhalt gewürdigt. ¿Der TOA ist in besonderer Weise geeignet, Rechtsfrieden wiederherzustellen¿, betonten Justizministerin Professor Angela Kolb und Staatsminister Rainer Robra, der Vorsitzender des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe ist. ¿Opferinteressen können stärker berücksichtig werden, als dies in herkömmlichen Strafverfahren möglich ist.¿ Beim Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) erhalten Täter und Opfer die Möglichkeit zur Aussprache über die Tat und ihre Folgen. Ziel ist, eine von beiden Seiten akzeptierte Form der Wiedergutmachung zu erarbeiten. Anders als beim Strafverfahren kann das Opfer eine aktive Rolle übernehmen. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche können einvernehmlich geregelt werden, so dass das Opfer schnell und unbürokratisch Wiedergutmachung erhalten kann. 1.326 solcher Schlichtungen wurden laut der Statistik des Landesverbandes im Jahr 2008 durchgeführt, 893 Anträge konnten erfolgreich geschlichtet werden. In den meisten Fällen wurde neben einer persönlichen Entschuldigung eine Schadensersatzleistung, Schmerzensgeld oder eine Arbeitsleistung erbracht. Insgesamt waren an den Schlichtungen 3.726 Personen beteiligt. Neben den Beschuldigten und Geschädigten sind 842 weitere Personen in das Verfahren einbezogen worden. Der Großteil der bearbeiteten Fälle bezog sich auf Straftaten nach dem allgemeinen Strafrecht. ¿Mit diesen Ergebnissen braucht das Landesprojekt Täter-Opfer-Ausgleich auch einen bundesweiten Vergleich nicht zu scheuen.¿, so Kolb. Der TOA wird in Sachsen-Anhalt in den meisten Fällen von freien Trägern durchgeführt, die im Landessprojekt TOA unter der Leitung des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt zusammengeschlossen sind. Im Jahr 2008 waren die Projektteilnehmer an insgesamt 16 Standorten im Land aktiv. Kann kein geeigneter Verein oder freier Träger die Schlichtung übernehmen, übernehmen dies Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz den TOA. Diese Mitarbeiter verfügen über eine spezielle Zusatzausbildung zum Konfliktberater oder Mediator. Sachsen-Anhalt förderte den Täter-Opfer-Ausgleich im vergangenen Jahr mit rund 317.000 Euro, zum Start vor 15 Jahren waren es 102.200 Euro gewesen. ¿Die Anstrengungen in der täglichen Arbeit der Konfliktschlichter lassen sich jedoch mit Zahlen nur bedingt ausdrücken ¿, würdigte die Ministerin die Arbeit der Schlichter. Im Rahmen der Festveranstaltung sind 23 Schlichterinnen und Schlichter ausgezeichnet worden, die sich in den vergangenen 15 Jahren in dem Projekt engagiert haben. Justizministerin Angela Kolb und Staatsminister Rainer Robra, Vorsitzender des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt, überreichten die Auszeichnungsurkunden. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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