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Magdeburg, den 15.10.2009

Lutherstadt Eisleben erhält weitere 80.000 Euro für Ausbau der Zentrumsumgehung

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/09 Magdeburg, den 16. Oktober 2009 Lutherstadt Eisleben erhält weitere 80.000 Euro für Ausbau der Zentrumsumgehung Durch das Innenministerium wurden der Lutherstadt Eisleben (Landkreis Mansfeld-Südharz) weitere 81.725 Euro für die mit Bundesmitteln geförderte Baumaßnahme der Zentrumsumgehung bewilligt. Diese Summe inbegriffen, sind seit 2006 mittlerweile über 560.000 Euro vom Land für das Vorhaben zur Verfügung gestellt. Die genannten 81.725 Euro wurden speziell für die Fertigstellung der Ausbaustraße genehmigt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes. Danach können Kommunen oder Gemeinden unter anderem finanzielle Unterstützung des Landes für den zu erbringenden Eigenanteil vom Bund geförderter Baumaßnahmen erhalten, wenn sie diesen nicht selbst erbringen können und dadurch ein Wegfall der Förderung droht. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Wie sich Unternehmen in der für sie existentiellen Frage nach dem Standort entscheiden, hängt auch maßgeblich von der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur ab. Eislebens zentrale Lage am Rande des Südostharzes und im ehemals bedeutungsvollen Bergbaugebiet Mansfelder Land bietet bereits jetzt gute Voraussetzungen für Industrie, Handel und Gewerbe. Die Stadt ist hoch ambitioniert, weitere Unternehmen von einer Ansiedlung in der Region zu überzeugen und mit der neuen Zentrumsumgehung steht ihr ein weiteres Pfund, was in die Waagschale geworfen werden kann, zur Verfügung.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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