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Magdeburg, den 20.10.2009

Gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: Anhörungen sind nicht nur vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 213/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 213/09 Magdeburg, den 21. Oktober 2009 Gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: Anhörungen sind nicht nur vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll In der derzeit laufenden gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform werden neben den Gemeinderäten der betroffenen Kommunen auch die Bürgerinnen und Bürger angehört. An manchen Orten sind diese Anhörungen sehr umstritten. ¿Die Landesverfassung und die Gemeindeordnung schreiben Bürgeranhörungen zu gesetzlichen Gemeindeneugliederungen zwingend vor¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann. ¿Diese Bürgervoten sind aber keine leeren Pflichtübungen, sondern ein sinnvoller Beitrag zur Meinungsbildung der Landesregierung und des Gesetzgebers.¿ Am besten sei es, wenn Gemeinden auch jetzt noch die Spielräume für freiwillige Vereinbarungen nutzen, so der Innenminister: ¿Aber wo das nicht der Fall ist, können die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls bei den Anhörungen ihre Auffassung zum Ausdruck bringen.¿ Für die vier Landkreise, zu denen die Gesetzentwürfe bereits im Dezember 2009 in den Landtag eingebracht werden sollen ¿ Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land, Salzlandkreis und Stendal ¿ liegen mittlerweile die Ergebnisse aller Anhörungen vor: · · Die insgesamt sieben Anhörungen in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land und Salzlandkreis wurde von den Abstimmungsberechtigten offenkundig ernst genommen. Nur in einem Fall lag die Beteiligung unter 50 Prozent (43,8 Prozent in Gatersleben), sonst lag sie zwischen 53,8 Prozent (Gnadau) und 81,1 Prozent (Schopsdorf). In allen Fällen stimmte eine Mehrheit gegen den Neugliederungsvorschlag des Gesetzentwurfs. · · Bei den Voten in insgesamt 27 Gemeinden des Landkreises Stendal ist das Bild differenzierter. Die Ausreißer bei der Wahlbeteiligung sind hier Schwarzholz, wo die Gemeinde die Anhörung boykottiert hatte und nur 4,5 Prozent der Berechtigten abstimmten, und Klein Schwechten, wo 60,7 Prozent ihre Stimme abgaben. In allen anderen Gemeinden lag die Beteiligung mal knapp, mal sehr deutlich unter 50 Prozent. In 13 Gemeinden wurde mehrheitlich für den jeweiligen Vorschlag der Landesregierung, in zwölf Gemeinden dagegen abgestimmt. · · In zwei Gemeinden des Landkreises Stendal gab es die Besonderheit, dass über zwei verschiedene Varianten abgestimmt wurde. In Schönberg stimmte bei einer Beteiligung von 35,4 Prozent eine Mehrheit für die Eingemeindung in die Hansestadt Seehausen (Altmark); die von der Landesregierung präferierte Eingemeindung in die Gemeinde Altmärkische Wische ¿ beides Mitgliedsgemeinden der künftigen Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) ¿ wurde abgelehnt. In Schinne stimmte ¿ allerdings bei einer Beteiligung von nur 9,2 Prozent ¿ eine Mehrheit für die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingemeindung in die künftige Einheitsgemeinde Bismark/Kläden und gegen die alternativ zur Abstimmung gestellte Eingemeindung in die Stadt Stendal. Auch in den anderen elf Landkreisen ¿ die Einbringung der Gesetzentwürfe in den Landtag ist für Januar 2010 geplant ¿ sind für einige Orte Anhörungen zu verschiedenen Varianten vorgesehen. ¿Man sollte die Anhörungen ernst nehmen, sie sind aber kein Grund für neue Konfrontationen¿, unterstrich Hövelmann. ¿Es wird keine Polizeieinsätze geben, um den Zugang zum Bürgerhaus zu erzwingen.¿ Das Ergebnis der Bürgeranhörungen ist für die Landesregierung und den Landtag ebenso wenig bindend, wie es die Anhörungen in der freiwilligen Phase für die Stadt- und Gemeinderäte waren. Die Anhörungen in der gesetzlichen Phase werden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises von den Verwaltungsgemeinschaften durchgeführt. Der einzelnen Gemeinde entstehen keine Kosten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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