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Magdeburg, den 22.10.2009

Staatssekretär Erben zum Bleiberecht: Pläne der künftigen Berliner Koalition sind unbefriedigend

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 215/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 215/09 Magdeburg, den 23. Oktober 2009 Staatssekretär Erben zum Bleiberecht: Pläne der künftigen Berliner Koalition sind unbefriedigend Der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD), hat sich für eine dauerhaft tragfähige Anschlussregelung zu der am Jahresende auslaufenden Bleiberechtsregelung für die sogenannten ¿Altfälle¿ unter den Flüchtlingen ausgesprochen. ¿Auch unter den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen brauchen die betroffenen Familien eine Regelung, die ihnen mittelfristig eine Perspektive gibt. Gerade die Kinder, die meist erst hier geboren sind, haben eine Chance zur Integration verdient. Und eine echte Einbindung in die deutsche Gesellschaft wird nur bei Menschen gelingen, die nicht im Geiste ständig auf gepackten Koffern sitzen müssen¿, sagte Erben heute in Magdeburg bei einer Fachtagung zum Thema Bleiberecht, die vom Netzwerk ¿Jobbrücke und Jobchance¿ gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten der Landesregierung veranstaltet wurde. Von dem Auslaufen der Bleiberechtsregelung sind Flüchtlinge betroffen, die bisher eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe haben ¿ in Sachsen-Anhalt sind das knapp 650 Personen ¿, aber bis zum Jahresende 2009 keine Arbeit aufnehmen können, die ihnen ein Einkommen ohne zusätzliche Sozialleistungen ermöglicht. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise haben sich die Arbeitsmarktchancen für viele Betroffene verschlechtert. Aus sachsen-anhaltischer Sicht sei deshalb der Diskussionsstand bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin unbefriedigend, betonte Erben: ¿Eine einfache Verlängerung der geltenden Regelung um ein Jahr bewirkt nur, dass wir im Oktober 2010 wieder vor derselben Situation stehen.¿ Der Staatssekretär erläuterte als Alternative das Konzept der SPD-Innenminister zum Bleiberecht: ¿Wer nach der bisherigen Regelung eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe hat und nachweisen kann, dass er sich weiter um einen Arbeitsplatz bemüht, soll eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes bekommen.¿ Die bisherige Anforderung, dass die Betroffenen für das Erlangen einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis außer Kindergeld keine Sozialleistungen beziehen dürften, nannte Erben ¿völlig überzogen¿: ¿Mit der sozialen Realität gerade in Ostdeutschland, wo viele Menschen trotz Vollzeitjobs noch ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt benötigen, haben solche Anforderungen nichts zu tun.¿ Erben erinnerte daran, dass es fast ausnahmslos um Menschen gehe, bei denen aus humanitären Gründen keine Abschiebung in Betracht komme. ¿Sie und ihre Familien werden also dauerhaft hier leben. Da ist es doch in unserem eigenen Interesse und im Sinne eines guten Zusammenlebens, wenn sie über einen Rechtsstatus verfügen, der ihnen eine Arbeitsaufnahme ebenso ermöglicht wie die Inanspruchnahme von Integrationsangeboten und ein ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft¿, so der Staatssekretär. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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